Heute wurden die die Ergebnisse der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetze vorgestellt. Angesichts der Ergebnisse haben Konstantin und Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit der grünen Bundestagsfraktion, das Agieren von Bundesregierung und Bundesjustizministerin kritisiert. Wenn die Justizministerin nun so tut, als wäre der Bericht der Fahrplan für mögliche Koalitionsverhandlungen, wirkt dies wie Realsatire. Abgesehen davon, dass es zu einer Neuauflage von Schwarz-Gelb nicht kommen wird: Weshalb sollte eine geschrumpfte FDP dann das durchsetzen, was ihr in den vergangenen vier Jahren an keiner Stelle gelang?
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte im November letzten Jahres vor dem Hintergrund einer seit langem intensiv geführten Diskussion um die sogenannte WLAN-Störerhaftung noch einmal angekündigt, sich der Frage endlich anzunehmen und „ein eventuell bestehendes Ungleichgewicht bei der Störerhaftung für WLAN-Betreiber“ doch noch ausgleichen zu wollen. Kurze Zeit später hat sie das Vorhaben aufgeben müssen. Nun findet im Bundestag noch einmal eine Anhörung zum Thema statt.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Das „Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai 2010 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Seiten von WLAN-Betreibern geführt. Folge des Urteils war, dass viele Straßencafés aber zum Beispiel auch Hotels ihre Angebote entweder stark eingeschränkt oder gleich komplett eingestellt haben. Um es zum Beispiel Internetcafés zu erlauben, ihren Kunden auch weiterhin WLAN-Zugänge anzubieten, aber auch um nachbarschaftliches Engagement wie die Freifunkgemeinde zu stärken ist es nun dringend angeraten, diese Rechtsunsicherheit zu beheben. Auch die Bundesjustizministerin hatte vor mehreren Monaten angekündigt, eine eigene Initiative zu hören. Konstantin fragt nun nach, wann mit der Vorlage dieser Initiative zu rechnen ist.
Heute meldeten mehrere Medien, dass die Bundesregierung offenbar vorerst auf die von der EU geforderte Regelung der Vorratsdatenspeicherung verzichten will. Grund für die Entscheidung war nach Angaben aus deutschen EU-Kreisen der nach wie vor anhaltende Streit über die Umsetzung der Richtlinie innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung war angesichts der nach wie vor nicht nachgewiesenen Zweckdienlichkeit der Vorratsdatenspeicherung überfällig. Als Grüne haben wir die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, sich endlich von der Umsetzung der Richtlinie zu verabschieden und hatten in dieser Legislatur mehrere Anträge vorgelegt, in dem wir die Bundesregierung auffordern, von diesem grundrechtlich höchst fragwürdigem Instrument zu verabschieden. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung darf nur ein erster Schritt sein.
Das von der Europäischen Kommmission gegenüber Deutschland gesetzte Ultimatum zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie läuft Ende der Woche aus. Innenminister Friedrich hat Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ihren Gesetzesentwurf, der, wenn es nach der Ministerin ginge, als Grundlage der weiteren Beratungen im schwarz-gelben Kabinett dienen sollte, erneut mit ebensozahlreichen wie grundlegenden Änderungswünschen zurückgeschickt. Durch die kategorische Ablehnung der Vorschläge des Bundesjustizministeriums durch das Bunbdesinnenministerium ist eine Einigung unter den Koalitionspartnern - erneut - in weitere Ferne gerückt.
Anlässlich höchst widersprüchlicher Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung in Sachen ACTA hat Konstantin im Rahmen der morgigen Parlamentarischen Fragestunde mehrere Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Die von Konstantin eingereichten Fragen, die die Bundesregierung morgen beantworten wird, dokumentieren wir hier.
Am Abend des heutigen Tages treffen sich einem Bericht des Handelsblatts nach Bundesinnenminister Friedrich (CSU) und seine Kollegin, die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, um – abschließend ? – über das weitere Vorgehen in Sachen Vorratsdatenspeicherung zu verhandeln. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass der Versuch des Bundesinnenministers, die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erneut als Argument für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger zu nutzen, unredlich ist. Auf den Ausgang der heutigen Verhandlungen sind wir gespannt.
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