Heute melden mehrere Medien, dass die Bundesregierung offenbar vorerst auf die von der EU geforderte Regelung der Vorratsdatenspeicherung verzichten will. Grund für die Entscheidung war nach Angaben aus deutschen EU-Kreisen der nach wie vor anhaltende Streit über die Umsetzung der Richtlinie innerhalb der schwarz-gelben Koalition.

Demnach will die Bundesregierung nun nicht mehr versuchen, die derzeit drohende Klage der EU-Kommission wegen der Nicht-Umsetzung der betreffenden EU-Richtlinie noch abzuwenden – zu groß waren die Differenzen zwischen Innenminister Friedrich (CSU) und der Unionsspitze, die bis zuletzt an einer 1:1-Umsetzung der zugrundeliegenden Vorratssdatenspeicherungsrichtlinie und einer generellen sechsmonatigen Speicherung sämtlicher Telekommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger festhielten, und der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die eine solche weitgehende Umsetzung ablehnt und stattdessen ein sogenanntes „Quick-Freeze-Verfahren“ vorschlägt, welches von Kritiker allerdings als eine „Vorratsdatenspeicherung light“ bezeichnet wird, da es vorsieht, ebenfalls IP-Adressen anlasslos zu speichern.

Die heutige Entscheidung der Bundesregierung ist angesichts der nach wie vor nicht nachgewiesenen Zweckdienlichkeit der Vorratsdatenspeicherung überfällig. Als Grüne haben wir die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, sich endlich von der Umsetzung der Richtlinie zu verabschieden und hatten in dieser Legislatur mehrere Anträge vorgelegt, in dem wir die Bundesregierung auffordern, von diesem grundrechtlich höchst fragwürdigem Instrument zu verabschieden. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung darf nur ein erster Schritt sein.

Die Bundesregierung muss sich nun in Brüssel gegen die verpflichtende Richtlinienvorgabe einer anlasslosen und verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung stark machen. Es ist ihre zentrale Aufgabe, sich mit Hinweis auf die Grundrechtsintensität eines solchen Eingriffes in Brüssel gegen den Ausverkauf der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen.

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