Am 14. März 2012 hat die Petition “Urheberrecht – Aussetzen der Ratifizierung von ACTA” die Marke von 50000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern erreicht. Da diese Marke innerhalb von 4 Wochen nach Freischaltung der Petition erreicht wurde, findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung zu ACTA statt.

Als Grüne haben wir uns sehr gefreut, dass die Petition in so kurzer Zeit so viele Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden hat. letztlich haben 61 305 Menschen die Petition unterzeichnet. Einmal mehr hat sich gezeigt: Gerade in Zeiten der Unzufriedenheit mit der Regierungsarbeit sind Petitionen ein wirkungsvolles Mittel für Bürgerinnen und Bürger, sich in politische Prozesse einzumischen.

Der Erfolg der Petition ist ein klarer Ausdruck dessen, was die Demonstrationen der vergangenen Monate gegen ACTA bereits gezeigt hatten: Das bestehende Urheberrecht steckt in einer Akzeptanzkrise. Es hält mit den Herausforderungen, vor die uns Internet und Digitalisierung stellen, nicht Schritt. ACTA würde ein überholtes Urheberrecht zementieren und eine dringend benötigte Reform im Sinne der Urheberinnen und Urheber aber auch der Nutzerinnen und Nutzer blockieren. Durch ein rein repressives Vorgehen wird es jedoch nicht gelingen, einen echten Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten herzustellen.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Kritik, die Zivilgesellschaft, Wissenschaft und wir Grüne an ACTA geäußert haben, viel zu lange ignoriert. Trotz der völlig unzureichenden Transparenz der Verhandlungen und nicht der absehbaren Folgen des Abkommens, hat sie unbeirrt an ACTA festgehalten und erst dann die Reißleine gezogen, als mehrere Länder die ACTA-Ratifizierung stoppten und es auch im Europäischen Parlament keine Mehrheit mehr für das Abkommen gab.

Die Bundesregierung hält jedoch auch weiterhin grundsätzlich an dem Abkommen fest. Das zeigt: Die Zeichen der Zeit hat diese Bundesregierung leider noch immer nicht erkannt.

Wir Grünen haben immer klar gesagt: Eine juristische Überprüfung von ACTA durch den Europäischen Gerichtshof ersetzt eine politische Bewertung nicht. Eine solche muss sowohl durch die Europäische Kommission, als auch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente weiterhin vorgenommen werden. Daher freuen wir uns, dass sich der Bundestag nun noch einmal intensiv mit ACTA beschäftigen wird und geben die Hoffnung nicht auf, dass Kommission und Bundesregierung doch noch aus den gemachten Fehlern lernen.

Im Rahmen der nächsten Sitzung des Petitionsausschusses am 07.05.2012wird die Petition gegen ACTA Gegenstand der Beratungen sein. Die Sitzungen des Ausschusses finden grundsätzlich öffentlich statt, d.h. Interessierte können sich hierzu anmelden. Zudem kann die Sitzung live auf bundestag.de verfolgt werden.

Hier findet Ihr eine unvollständige Übersicht unserer bisherigen Aktivitäten gegen ACTA. Auf den Seiten des Bundestages gibt es ein Video, das die Aufgaben des Petitionsausschusses anschaulich erklärt:

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