Beim neuen Telekommunikationsgesetz muss die Bundesregierung dringend nachbessern. Wir Grüne sehen noch deutlichen Reformbedarf in einigen Bereichen: bei Breitbandversorgung, Wahrung der Netzneutralität, in der Frequenzpolitik, bei Verbraucher- und Datenschutz.
Die Bundesjustizministerin wehrt sich gegen die von CDU/CSU geradezu obsessiv verfolgte Forderung nach einer anlasslosen Vorratsspeicherungen der Daten aller Bürger. Wir unterstützen ihren Widerstand gegen eine völlig unverhältnismäßige Überwachung, deren Nutzen bis heute nicht nachgewiesen werden konnte. Der von Frau Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene Quick Freeze, also die Sicherung von Verkehrsdaten im Verdachtsfall auf Zuruf, kommt ohne den Generalverdacht gegen alle Bürgerinnen und Bürger aus. Doch der Versuch der FDP, sich jetzt als Wahrerin der Bürgerechte zu profilieren, ist unglaubwürdig.
Der Internetzugang ist elementar als Zugang zu Wissen und für die Wahrnehmung des Rechts auf Meinungsfreiheit. Das betonen nun auch zwei internationale Initiativen, die sich mit der Kappung des Internetzugangs – z.B. bei Urheberrechtsverletzungen – beschäftigen. Neben einer Initiative des internationalen Verbraucherschutzverbands hat sich auch der zuständige UN-Sonderberichterstatter zum Schutz und zur Förderung der Meinungsfreiheit, Frank La Rue, grundsätzlich gegen das Mittel des Kappens von Internetanschlüssen ausgesprochen und dies als unverhältnismäßig und als schwerwiegende Einschränkung des Menschenrechts auf eine freie Meinungsäußerung grundsätzlich abzulehnen. Dennoch macht La Rue eine - für uns webig nachvollziehbare - Einschränkung ...
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