Nach vielen, vielen Jahren hat die Kommision für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) nun zwei Jugendschutzprogramme unter Auflagen anerkannt. Interessierte können […]
Der Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern hat sich gestern in Sachen Telekommunikationsgesetz geeinigt. An dieser Stelle berichtet Tabea von den Punkten, die gestern beschlossen wurden und nimmt eine grüne Bewertung der im Vermittlungsausschuss gefassten Beschlüsse vor.
Zuerst das Positive: Durch den Protest gegen ACTA entsteht erstmals so etwas wie eine europäische Bürgerrechtsbewegung. Doch das Negative bleibt: Bei ACTA handelt es sich um ein multilaterales Abkommen, das internationale Standards für die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten vorschlägt. ACTA ist ein Produkt der Hinterzimmer-Politik. Die Verhandlungen verliefen insgesamt undemokratisch und höchst intransparent. Parlamente wurden in den Entstehungsprozess nicht eingebunden. Nur durch anhaltenden internationalen Protest aus Wissenschaft, NGOs und von NetzaktivistInnen konnten die strittigsten Punkte aus früheren ACTA-Entwürfen gestrichen oder zumindest relativiert werden. Es bleiben aber massive politische und rechtliche Bedenken, Unklarheiten, Intransparenz und Bewertungsprobleme. Zudem wird durch ACTA eine überfällige Modernisierung des Urheberrechts behindert. Wir sehen uns deshalb hoffentlich am kommenden Samstag auf einer der europaweit zahlreich stattfindenden Aktionen gegen ACTA.
In diesem Gastkommengtar schreibt Jerzy Montag, rechtspolitscher Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, über die gestrige Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Dort wurde die Frage beleuchtet, ob man die Ermittlungsmaßnahme der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage „gegen unbekannt“ neu regulieren müsse. Die Diskussion war vor allem nach erfolgten Massenabfragen im Zuge der letzjährigen Dresdner Demonstration gegen Rechtsextreme, aber auch nach Bekanntwerden einer ähnlichen Abfragepraxis in Berlin entflammt. Die grüne Bundestagsfraktion hat hierzu einen Antrag vorgelegt, der Gegenstand der gestrigen Anhörung war.
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