Heute findet im Rahmen der von uns Grünen beantragten Sondersitzung des Bundestages u.a. auch eine anderthalbstündige Debatte zum derzeitigen Überwachungs- und Geheimdienstskandal statt. Hierzu haben Linke und Grüne mehrere Anträge vorgelegt. Als Grüne haben wir eine Initiative (pdf) vorgelegt, die die Bundesregierung nochmals auffordert, endlich effektive Konsequenzen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, von Wirtschaft und Politik zu ziehen, eine zweite Initiative fordert nochmals die Aufnahme von Edward Snowden in Deutschland. Auch Peter Schaar hat gemäß § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einen Bericht an den Deutschen Bundestag zu den Abhöraktivitäten US-amerikanischer Nachrichtendienste in Deutschland vorgelegt.

In unserem Entschließungsantrag zur heutigen Debatte machen wir noch einmal klar, dass die westlichen Demokratien mit den Enthüllungen über die Überwachungspraktiken US-amerikanischer und britischer Geheimdienste  derzeit den größten Überwachungs- und Geheimdienstskandale ihrer  jüngeren Geschichte erleben. Wir machen deutlich, dass die durch die Informationen des Whistleblowers Edward Snowden offen gelegten Praktiken an die Wurzeln unseres Rechtsstaats gehen, sie die die internationalen Beziehungen und das Vertrauen in die Infrastruktur Internet belasten. Wir machen darauf aufmerksam, dass der Aufklärungsbedarf angesichts ständig neuer Erkenntnisse täglich wächst und die Affäre unseres Erachtens keineswegs beendet ist –  entgegen früherer, anderslauter Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung wie Bundesinnenminister Friedrich und Kanzleramtsminister Pofalla.

Vielmehr ist aus unserer Sicht eine systematische parlamentarische Untersuchung der Überwachungs- und Geheimdienst-Affäre ist dringend erforderlich. Im Zentrum müssen dabei unseres Erachtens die massenhaften Grundrechtsverletzungen gegenüber Menschen in Deutschland durch Ausspähung ihrer Kommunikation stehen. Ebenso aufgeklärt werden müssen jedoch  die Vorwürfe hinsichtlich der Ausspähung von Mitglieder der Deutschen Bundesregierung, Mitgliedern des Bundestags, Spitzen von Parteien und Behörden sowie von Wirtschaftsunternehmen. Auch muss die Zusammenarbeit deutscher mit ausländischen Geheimdiensten wie der NSA oder dem britischen GCHQ umfassend und unter größtmöglicher Transparenz untersucht werden. Denn es mehren sich Indizien eines „Ringtausches“ zwischen Geheimdiensten unter Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes (BND). Das zeigt zudem, dass die Kontrolle der Geheimdienste grundlegend überarbeitet und effektiviert werden muss.

Aus unserer Sicht bestehen verfassungsrechtliche Pflichten der Bundesregierung, zum Schutz der Grundrechte (Kommunikation aller in Deutschland lebenden Menschen) und der Funktionsfähigkeit der deutschen Demokratie (Kommunikation aller in Deutschland lebenden Menschen, Kommunikation des deutschen Bundestages, seiner Fraktionen und Abgeordneten) möglichst wirksam tätig zu werden. Die Bundesregierung war aus unserer Sicht viel zu lang noch nicht einmal im Ansatz bereit, die Werteordnung des Grundgesetzes gegen Angriffe nachhaltig zu verteidigen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung erst nach Berichten über das Abhören von Telefonen der Bundeskanzlerin zu einer deutlicheren Sprache gefunden, Botschafter einbestellt und eine allerdings völkerrechtlich nicht bindende UN-Resolution angestoßen, darüber hinaus aber weiterhin keine hinreichenden Aktivitäten für Transparenz und hinsichtlich des Schutzes von Grundrechtsträgerinnen – und träger sowie zur Wahrung der Funktionsfähigkeit der deutschen Demokratie unternommen hat.

Auch das derzeit zwischen Vertretern der Geheimdienste aus Deutschland und den USA in Verhandlung befindliche, bilaterale „No-Spy-Abkommen“ konterkariert den Grundrechtsschutz, da es allein auf Spionage gegenüber Politik und Unternehmen abzielt. Wir begrüßen es in unserem Antrag, dass das Europäische Parlament bereits erste Konsequenzen gezogen hat und in seiner Resolution vom 23. 10. 2013 die Aussetzung des SWIFT-Abkommens fordert.

In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung noch einmal dazu auf, die im Raum stehenden Vorwürfe der massenhaften Überwachung innerdeutscher Kommunikation durch  Geheimdienste umfassend und unter größtmöglicher Transparenz aufzuklären und alle gangbaren Schritte zu unternehmen, um Straftaten effektiv verfolgen zu lassen, den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und einen sofortigen Stopp des Ausspionierens von Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu erreichen. Dazu zählen insbesondere:

  • den Generalbundesanwalt anzuweisen, alle rechtsstaatlichen Mittel auszuschöpfen, um Straftaten in Zusammenhang mit den Abhöraffären ausländischer Geheimdienste zu verfolgen,
  • die Europäische Kommission mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien zu befassen, da dessen Geheimdienstpraktiken gegen Artikel 16 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 8 und 11 der EU-Grundrechtecharta verstoßen,
  • ein Verfahren vor dem UN-Menschenrechtsausschuss nach Art. 41 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 gegen die USA einzuleiten,
  • im EU-Ministerrat auf deutliche Konsequenzen für die Verhandlungen der Europäische Union mit den USA über ein Freihandelsabkommen (TTIP-Abkommen) zu drängen,
  • soweit bilaterale No-Spy-Abkommen verhandelt werden, auch für einen wirksamen Schutz der politischen Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen und dem  Deutschen Bundestag die Abkommen zur Beratung und Ratifikation vorzulegen,
  • im EU-Ministerrat ebenso darauf hin zu wirken, dass die Europäische Union das Safe-Harbor-Abkommen, das SWIFT-Abkommen und das PNR-Abkommen mit den USA aussetzt und im Einklang mit dem EU-Datenschutzrecht umgehend neu verhandelt, weil aufgrund der bekanntgewordenen geheimdienstlichen Zugriffe auf die Datenbestände privater Unternehmen kein vergleichbares Datenschutzniveau in den USA mehr zugrundegelegt werden kann,
  • auch über die Rolle deutscher Geheimdienste, insbesondere bezüglich der Zusammenarbeit und des Datenaustausches mit Geheimdiensten anderer Länder umfassend und unter größtmöglicher Transparenz aufzuklären,
  • einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland sowie Plänen, deutschen Diensten nach dem Vorbild der NSA und des GCHQ den Zugriff auf Internetknoten in Deutschland zu ermöglichen, eine klare Absage zu erteilen,
  • den Whistleblower-Schutz in Deutschland auszubauen und dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen,
  • Techniken, die Schutz vor Ausspähung bieten (wie TOR-Netzwerke, Anonymisierungsdienste, E-Mail-Verschlüsslung) zu fördern.

In unserem Antrag zur Aufnahme Edward Snowdens fordern wir die Bundesregierung auf, dem Whistleblower, der mit seinen Hinweisen und Aussagen den Menschenrechten weltweit und in Deutschland einen großen Dienst erwiesen hat, aus humanitären Gründen und zur Wahrung politischer Interessen anzubieten, ihn in der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen und ihm dauerhaften Schutz und Aufenthalt zu gewähren und Edward Snowden verbindlich zuzusichern, dass aktuelle oder zukünftige ihn betreffende Festnahme- oder Auslieferungsersuchen der USA oder anderer Staaten nach geltendem Auslieferungsrecht abzulehnen sind, weil es sich bei den ihm zur Last gelegten Straftaten um politische Straftaten handelt.

Die heutige Plenardebatte wird zwischen 15.35 – 17.20 Uhr stattfinden und kann auf bundestag.de live verfolgt werden. Für die Grünen werden Hans Hans-Christian Ströbele und ich sprechen. Unsere Reden werden wir an dieser Stelle nachher dokumentieren. Hier findet Ihr eine Übersicht mit derzeit 50 Artikeln zu unserer vielfältigen Aktivitäten zur PRISM, TEMPORA und Co.

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