Unter der Überschrift „Schneller Konter“ berichtete die Süddeutsche Zeitung am 31.10.2011 über eine neue Taktik der Polizei gegen gewaltbereite Fußballfans. Da es im direkten Umfeld von Stadien schwer falle, Randalierer aus größeren Fangruppen herauszufischen, greife man seit gut einem Jahr auf eine spezielle Methode zurück, um gezielt zugreifen zu können: Die sogenannte „mobile Massenkontrolle“. Im Zuge dieser werden im Vorfeld von Fußballspielen auf Bahnhöfen große Kontrollpunkte mit mehr als 100 Beamten eingerichtet, an denen „verdächtige Fans“ aussteigen müssen, um nach Feststellung der Personalien fotografiert zu werden. Anhand von Videos, auf denen zum Beispiel Schlägereien bei vergangenen Spielen dokumentiert sind, will die Polizei dann Verdächtige umgehend ermitteln. Zu den im Raum stehenden Fragen hatten wir die Bundesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage befragt. Nun liegen die Antworten vor.
Die Demokratisierungswelle, die die Länder des Nahen und Mittleren Ostens und Nordafrikas seit einigen Monaten erfasst hat, hat auch die Debatte um die demokratiefördernde Wirkung des Internets neu befeuert. Im Zuge dieser Debatte sind auch diejenigen, deren Unternehmen die Technik liefern, die dazu beiträgt, Kommunikation via E-Mail, in sozialen Netzwerken und in Blogs zu manipulieren oder gar ganz verstummen zu lassen, in den letzten Monaten wieder verstärkt in den Fokus gerückt – und das ist gut so. Wir Grünen fordern die Bundesregierung seit langem dazu auf, die Exportrichtlinien zu reformieren und Dual-Use-Gütern zur Überprüfung der Exportrichtlinien und die Aufnahme von Dual-Use-Gütern aufzunehmen. Geschehen ist bislang nichts. Um den Druck auf die Bundesregierung, hier endlich tätig zu werden, noch einmal zu erhöhen haben wir vor Kurzem eine ausführliche Kleine Anfrage geschrieben. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor. Es steht der Verdacht im Raum, dass die Bundesregierung den Export entsprechender Technik durch Hermes-Bürgschaften sogar befördert hat. Tagesthemen und Tagesschau haben bereits berichtet, heute Abend folgt ein längerer Bericht bei ZAPP.
Am 14. Dezember 2005 stimmte das Europäische Parlament für die Einführung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, deren Existenz trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und trotz der Tatsache, dass sich die entsprechende Richtlinie gerade in grundlegender Überarbeitung durch die Europäische Kommission befindet und noch nicht klar ist, wann es zu einer Neuauflage in welcher Form kommt, immer wieder dafür sorgt, dass die Debatte um die Notwendigkeit der Umsetzung der EU-Richtlinie und einer damit einhergehenden Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürgern für 6 Monate auf Vorrat geführt wird. Aktuell verhandelt die schwarz-gelbe Bundesregierung über die Ausgestaltung einer neuerlichen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Auch aus den Ländern sind immer wieder Forderungen nach einer möglichst raschen und umfassenden Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu vernehmen.
Der "Buchreport" hat mich zu unserem - auf der #BDK11 gerade beschlossenen - netzpolitischen Leitantrag und unseren urheberrechtlichen Positionen befragt. An dieser Stelle machen wir aus aktuellem Anlass auf das Interview aufmerksam.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Missstände aufdecken, müssen vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz geschützt werden, wobei auch die Interessen von Arbeitgebern und Behörden nicht außer acht gelassen werden dürfen. Die Grüne Bundestagsfraktion hat versucht, in ihrem Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen (sogenannten Whistleblowern) dies ausgewogen zu berücksichtigen. Unser Gesetzentwurf zum Schutz von HinweisgeberInnen (Whistleblowern) wurde bei einem Fachgespräch angeregt diskutiert. Dabei gab es große Unterstützung und viele wichtige Anregungen.
Der Bundestag hat am 1. Dezember 2012 das Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben. Ursula von der Leyens kontraproduktive Initiative zur Schaffung von Internetsperren kommt so zum längst überfälligen Ende. Mit Ausnahme einiger weniger Abgeordneter der Union haben in den Ausschüssen und im Plenum -- hier gab es nur noch eine Gegenstimme -- Parlamentarier aller Bundestagsfraktionen dem Ende von "Zensurla" zugestimmt. Nun gilt die Konzentration wieder dem eigentlichen Problem: Der entschiedenen Bekämpfung sexuellen Missbrauchs und dem konsequenten Löschen von Missbrauchsdarstellungen.
Als grüne Bundestagsfraktion beschäftigen wir uns seit langem mit dem geplanten Anti Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA – genauso wie die Grünen im Europäischen Parlament. Vor kurzem haben wir in Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung eine Podiumsdiskussion zu ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) in Berlin durchgeführt und uns mit zahlreichen Expertinnen und Experten ausgetauscht. Nun rückt die Ratifizierung des Abkommens langsam näher. Zwar ist noch unklar, wann der völkerrechtliche Vertragsabschluss– sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene – tatsächlich stattfindet. Als Grüne haben wir uns dafür eingesetzt, dass Sachverständige in den betreffenden Ausschüssen des Bundestages angehört werden. Voraussichtlich am 14.12.2011 findet nun ein sogenannte „erweitertes Berichterstattergespräch“ zu ACTA im Unterausschuss Europarecht statt.
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