Heute stellt der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, seinen zweijährigen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vor. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist ein grüner Erfolg. Unser Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt. Dennoch müssen weitere Reformen des IFG dringend vorangebracht werden. Leider werden diese von Schwarz-Gelb auch weiterhin planmäßig verschleppt.
Heute meldeten mehrere Medien, dass die Bundesregierung offenbar vorerst auf die von der EU geforderte Regelung der Vorratsdatenspeicherung verzichten will. Grund für die Entscheidung war nach Angaben aus deutschen EU-Kreisen der nach wie vor anhaltende Streit über die Umsetzung der Richtlinie innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung war angesichts der nach wie vor nicht nachgewiesenen Zweckdienlichkeit der Vorratsdatenspeicherung überfällig. Als Grüne haben wir die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, sich endlich von der Umsetzung der Richtlinie zu verabschieden und hatten in dieser Legislatur mehrere Anträge vorgelegt, in dem wir die Bundesregierung auffordern, von diesem grundrechtlich höchst fragwürdigem Instrument zu verabschieden. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung darf nur ein erster Schritt sein.
Heute ist der Welttag des Buches und des Urheberrechts. Noch nie in der Menschheitsgeschichte war die Chance auf gesellschaftlicher Teilhabe an Wissen und Kultur so groß. Noch nie war ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber, Verwerter und Nutzer so nötig wie heute. Der Status Quo des Urheberrechts ist für niemanden zufriedenstellend. Eine Reform des Urheberrechts ist daher lange überfällig. Die Bundesregierung lässt die Urheber weiter im Regen stehen. Der von ihr seit Jahren angekündigte „3. Korb“ der Urheberrechtsreform liegt weiter auf schwarz-gelber Halde. Wir Grünen sind es, die den Kreativen einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die Nutzung ihrer Inhalte ermöglichen wollen. Gleichzeitig sagen wir deutlich: Massen-Abmahnungen und Kriminalisierung von Nutzern, die Sperrung von Internetanschlüssen und weitere Bürgerrechtseinschränkungen sind mit uns nicht zu machen.
Das von der Europäischen Kommmission gegenüber Deutschland gesetzte Ultimatum zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie läuft Ende der Woche aus. Innenminister Friedrich hat Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ihren Gesetzesentwurf, der, wenn es nach der Ministerin ginge, als Grundlage der weiteren Beratungen im schwarz-gelben Kabinett dienen sollte, erneut mit ebensozahlreichen wie grundlegenden Änderungswünschen zurückgeschickt. Durch die kategorische Ablehnung der Vorschläge des Bundesjustizministeriums durch das Bunbdesinnenministerium ist eine Einigung unter den Koalitionspartnern - erneut - in weitere Ferne gerückt.
Deutsche Firmen exportieren Technikgüter, die der Unterdrückung und Zensur in autoritären und totalitären Staaten dienen können. Auch nach Syrien, wo sich […]
Vor Kurzem haben die europäischen Regulierer erste Ergebnisse einer Studie vorgelegt, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen. Wir hatten ausführlich über die Studie und deren Inhalt berichtet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Studie und der vorab in Kurzform präsentierten Ergebnisse hatte ich die Bundesregierung im Rahmen der letzten parlamentarischen Fragestunde gefragt, ob sich an ihrer Position bezüglich der Notwendigkeit, hier gesetzgeberisch tätig zu werden, etwas verändert hat. Durch ihre Antwort zeigt die Bundesregierung einmal mehr, dass ihr die Wahrung der Netzneutralität kein so wichtiges Anliegen ist, wie sie gerne suggeriert.
Vetreterinnen und Vertreter der Bundesregierung tun immer wieder so, als hätten nicht zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerrechts- und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, aus der Wissenschaft und nicht zuletzt aus der Opposition immer wieder auf die mangelnde Transparenz und die nicht absehbaren Folgen des ACTA-Abkommens gewarnt. Fernab der Tatsache, dass die Bundesregierung durch zahlreiche parlamentarische Initiativen der Oppositionsfraktionen des Bundestages mehrfach auf die verschiedenen Problematiken des ACTA-Abkommens aufmerksam gemacht wurde, hat auch der Bundesrat bereits im Frühjahr 2010, also gut zwei Jahre vor der Entscheidung der Bundesregierung, die ACTA-Ratifizierung zunächst auf Eis zu legen, in einer umfangreichen Entschließung auf die Unzulänglichkeiten des Abkommens aufmerksam gemacht. Vor diesem Hintergrund noch immer zu behaupten, man habe keine Kenntnis bezüglich vorgebrachter Kritik gehabt, ist ein starkes Stück.