Gestern fand eine Veranstaltung des Branchenverbandes eco mit dem Titel “Der verwarnte Nutzer – sollen Provider ihre Kunden maßregeln?” statt. Es wurde vor allem die Frage diskutiert, ob Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen Warnhinweise an ihre Kunden verschicken sollen. Diese Debatte wurde in den letzten Wochen und Monaten intensiv geführt – auch da die FDP-Bundesjustizministerin entsprechende Warnhinweismodelle ablehnt, gleichzeitig aber das ebenfalls von der FDP geführte Bundeswirtschaftsministerium kürzlich eine Studie der Fachhochschule Köln hat erstellen lassen, die sich für ein solches "vorgerichtliches Mitwirkungsmodell" ausspricht. Nun hat der Branchenverband eco eine Gegenstudie erstellen lassen.
Anlässlich höchst widersprüchlicher Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung in Sachen ACTA hat Konstantin im Rahmen der heutigen Parlamentarischen Fragestunde mehrere Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Die Antworten der Bundesregierung zeigen: Die Bundesregierung beabsichtigt offenbar weiterhin, das Abkommen zu ratifizieren. Auch will sich die Regierung scheinbar nicht für eine Veröffentlichung sämtlicher Dokumente, die im Zuge der einzelnen Verhandlungsrunden erstellt wurden, einsetzen.
Zu den von Konstantin zum Themenbereich ACTA für die morgige Fragstunde eingereichten Fragen, über die wir hier ja bereits berichtet haben, hat Konstantin auch die Redaktion von bundestag.de noch einmal befragt. Das Interview, das ihr als Original auf den Seiten des Bundestages findet, dokumentieren wir auch hier noch einmal.
Anlässlich höchst widersprüchlicher Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung in Sachen ACTA hat Konstantin im Rahmen der morgigen Parlamentarischen Fragestunde mehrere Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Die von Konstantin eingereichten Fragen, die die Bundesregierung morgen beantworten wird, dokumentieren wir hier.
In einem Gastkommentar für die Financial Times Deutschland hat Konstantin als netz- und innenpolitischer Sprecher die Position der grünen Bundestagsfraktion bezüglich der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung noch einmal dargelegt: Die grüne Bundestragsfraktion hält eine pauschale Vorratsdatenspeicherung keineswegs für unverzichtbar. Im Gegenteil: Die anlasslose verpflichtende Massenspeicherung von Verkehrsdaten der Telekommunikation aller Bürgerinnen und Bürger stellt eine Abkehr vom zentralen Datenschutzgrundsatz der Zweckbindung dar. Ermittler haben heute mehr technische Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung als je zuvor. Hier dokumentieren wir Konstantins Kommentar.
Eine Revolution in der Krisenkommunikation steht bevor: Der Abschlussbericht zu den Auswirkungen der jüngsten japanischen Tsunami-Katastrophe hat deutlich gemacht, dass sich im Bereich des Katatstrophen- und Bevölkerungsschutzes neben den bisherigen, meist auf eine top-down- Kommunikation setzender Informationskanäle zusätzliche, neue Kanäle der Kommunikation etabliert haben. Die Bedeutung dieser neuen Kommunikationskanäle, die zusehends auch auf eine bottom-up-Kommunikation setzen, steigt weiter. Auf diese Entwicklung müssen die Akteure des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes reagieren.
Heute hat das Bundesverfassungsgerichts ein wichtiges Urteil zur Eingrenzung der Datennutzung durch die Ermittlungsbehörden gefällt. Zusammen mit Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, hat Konstantin die Karlsruher Entscheidung begrüßt. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem starken Internetdatenschutz. Karlsruhe beweist damit einmal mehr seine herausragende Rolle bei der Wahrung des Datenschutzes auch und besonders dort, wo es gerade brennt. Die Entscheidung ist zugleich eine Ohrfeige für die schwarz-gelbe Koalition, die bei der jüngsten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes und der heute bemängelten Vorschriften keinerlei Nachbesserungsbedarf sah.
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