Im Rahmen der am 9. Mai 2012 stattgefundenen parlamentarischen Fragestunde habe ich die Bundesregierung folgendes zum Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz gefragt:
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres eigenen Koalitionsvertrages („Wir setzen uns für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein und wollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz wirksam schützen, S. 106 des Koalitionsvertrages von 20099), sowie ihres bis heute nicht umgesetzten Entwurfs für ein Beschäftigtendatenschutzgesetzes (dort insbesondere §32 f BDSG-E) samt aktueller Kritik des Bundesbeauftragten für Datenschutz (Blogbeitrag des Bundesbeauftragten vom 30.04.2012) aus den aktuellen Berichten über den Missbrauch von personenbezogenen Daten bei der ALDI-Gruppe bzw. hält sie den derzeit bestehenden rechtlichen Schutz der Beschäftigten vor Videoüberwachungen nun doch für ausreichend?
Die Antwort der Bundesregierung lautet:
Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes am 25. August 2010 beschlossen. Der Gesetzentwurf ist in erster Lesung am 25. Februar 2011 im Deutschen Bundestag behandelt worden und befindet sich noch in den parlamentarischen Beratungen.
Im Hinblick auf die Medienberichterstattung über den Umgang mit personenbezogenen Daten bei der ALDI-Gruppe weise ich darauf hin, dass die datenschutzrechtliche Bewertung von Vorgängen im nicht-öffentlichen Bereich allein den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder obliegt. Die Bundesregierung respektiert diese Aufgabenverteilung und nimmt deshalb zu solchen Vorgängen grundsätzlich keine Stellung.
Soweit in diesem Zusammenhang die heimliche Videoüberwachung von Beschäftigten angesprochen worden ist, weise ich darauf hin, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung ein generelles Verbot der heimlichen Videoüberwachung von Beschäftigten vorsieht und insgesamt die heimliche Erhebung von Beschäftigtendaten durch den Arbeitgeber restriktiv regelt.
Meine Bewertung der Antwort der Bundesregierung:
Die Antwort der Bundesregierung ist weitestgehend nichtssagend. Die Aussage, wonach sich der Gesetzesentwurf noch in den parlamentarischen Beratungen befinde, wirkt nach Ablauf von weit über einem Jahr auffällig blass.
Wenig überzeugend wirkt zudem, wie die Bundesregierung die Frage nach dem jüngsten Datenskandal bei ALDI zurückweist. Lediglich die konkrete datenschutzrechtliche Bearbeitung des Falles liegt ausschließlich in de Händen der zuständigen Datenschutzbehörde. Das federführende Bundesministerium des Innern dagegen trifft wegen des Grundrechtsbezuges des Datenschutzrechts sogar eine Beobachtungspflicht aus ihrer Rolle als gesetzesinitiative Behörde, ob und wenn ja derlei Einzelfälle Anlass für mögliche gesetzgeberische Initiativen geben. Auf diese Ebene zielte auch unsere Frage ab.
Unbeantwortet bleibt durch die schwarz-gelbe Bundesregierung weiterhin, auf welche Weise die Bundesregierung meint rechtfertigen zu können, dass die heimliche Videoüberwachung einem völligen Verbot unterfällt, während die sogenannte offene Videoüberwachung sogar noch eine Ausweitung und letztlich sogar Legitimation durch den Gesetzesentwurf erfährt. Denn letztlich bleiben beide Formen, das ist gerade typisch für Videoüberwachungen, aus Sicht der Betroffenen weitestgehend intransparent, weil man auch einer entdeckten Kamera nicht ansieht, was dahinter an Maßnahmen abläuft. Richtiger wäre es deshalb, bei beiden Formen der Videoüberwachung deutliche Einschränkungen zum Schutz der Beschäftigten vorzunehmen und damit auch den Betriebsfrieden zu stärken. Dies ist aber nicht vorgesehen.
Mehr zu unserem Grünen Gesetzentwurf für einen besseren Beschäftigtendatenschutz findet ihr hier.
Comments are closed