Gesten hat die Petition "Urheberrecht - Aussetzen der Ratifizierung von ACTA" die Marke von 50000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern errreicht. Da sie innerhalb von 4 Wochen nach Freischaltung erreicht wurde, wird der Bundestag eine öffentliche Anhörung zu ACTA durchführen. Heute haben Konstantin als innen- und netzpolitischer Sprecher und Memet Kilic als Obmann der Grünen im Petitionsausschuss ihre Freude über das Erreichen der Marke von 50.0000 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig haben sie die Bundesregierung noch einmal dazu aufgefordert, aus den Fehlern, die sie bei ACTA gemacht hat, zu lernen.
Derzeit streiten sich das FDP-geführte Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das FDP-geführte Bundesjustizministerium (BMJ) über die Sinnhaftigkeit von Warnhinweismodellen bei Urhebererechtsverletzungen. Am 15. März 2012 hat das BMWi zu einem „Wirtschaftsdialog“ eingeladen, um hinter verschlossenen Türen mit Vertreterinnen und Vertretern betroffener Unternehmen über entsprechende Warnhinweismodelle zu diskutieren. Sowohl über den Wirtschaftsdialog des BMWi als auch über die vom Branchenverband eco und anderer erarbeiteter Gegenstudien und den von uns an die Bundesregierung hierzu gerichteten Fragen hatten wir bereits ausführlich berichtet. Auch wenn die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage, die ich in der letzten Woche an sie gerichtet hatte, versicherte, dass im Rahmen der weiteren Überlegungen zur Implementierung von Warnhinweismodellen auch die Studien der Gegner entsprechender Modelle berücksichtigt werden sollen, verwundert es doch, dass im Rahmen der am 15. März stattfindenden Veranstaltung offenbar bewusst keine zivilgesellschaftliche Stimmen zu Wort kommen sollen.
Am 18. März 2012 findet im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Thema „Strukturwandel der politischen Kommunikation und Partizipation“ statt. Gäste sind herzlich willkommen. Im Vorfeld der Anhörung können Interessierte Fragen an die Sachverständigen richten. Die Projektgruppe „Demokratie und Staat“, auf deren Initiative die Anhörung zurückgeht, hat insgesamt sechs Sachverständige eingeladen, die im Rahmen der Anhörung zu Wort kommen werden.
Zwei fertiggestellte Texte sowie die Beratung weiterer Texte und der eingegangenen bei Adhocracy eingegangenen Bürgervorschläge – das ist das Ergebnis der Sitzung der Projektgruppe Demokratie und Staat vom 5. März 2012. Außerdem diskutierten die Mitglieder unter anderem über den Begriff Partizipation. An dieser Stelle berichtet Konstantin über die Sitzng und gibt einen kurzen Ausblick auf das weitere Programm der Projektgruppe.
Die Debatte, ob Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen Warnhinweise an ihre Kunden verschicken sollen, wurde in den letzten Wochen und Monaten intensiv geführt – auch da die FDP-Bundesjustizministerin entsprechende Warnhinweismodelle ablehnt, gleichzeitig aber das ebenfalls von der FDP geführte Bundeswirtschaftsministerium kürzlich eine Studie der Fachhochschule Köln hat erstellen lassen, die sich für ein solches “vorgerichtliches Mitwirkungsmodell” ausspricht. Der Branchenverband eco hat ein rund 40-seitiges Gegengutachten in Auftrag gegeben, das unter der Leitung des renommierten Professor Hoeren erstellt wurde und zu dem Schluss kommt, dass derartige Modelle aus vielfältigen Gründen rechtswidrig sind. Anlässlich höchst widersprüchlicher Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung bezüglich in Sachen Warnhinweismodellen hat Konstantin im Rahmen der gestrigen Parlamentarischen Fragestunde eine Frage an die Bundesregierung gerichtet.
Am gestrigen Donnerstagabend stand unter anderem auch die zweite und dritte Beratung eines Entwurfs der Bundesregierung für das sogenannte Bundesgeoreferenzdatengesetz auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestages. Für den Gesetzentwurf votierten die Regierungsparteien und die SPD, während die Linken sich enthielten.Wir Grüne stimmten gegen die Vorlage. Da die gestrigen Reden nicht gehalten wurden, sondern "zu Protokoll" gingen, dokumentieren wir Konstantins Rede hier noch einmal.
Die Regelung der Abgeordnetenbestechung im § 108e StGB (Strafgesetzbuch) entspricht nicht den internationalen Anforderungen, die in einer UN-Konvention gegen Korruption, die bislang knapp 160 Staaten ratifiziert haben, formuliert werden. Indem Deutschland die internationalen Vorgaben der Konvention seit Jahren nicht erfüllt, wird die Bundesrepublik ihrer Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht und stellt ein schlechtes Beispiel für die internationale Gemeinschaft dar. Dabei hat sich die Bundesrepublik Deutschland immer wieder zur Umsetzung und Anwendung der internationalen Vorgaben bekannt – allein geschehen ist wenig. Dennoch wurde bislang - trotz Vorlage verschiedenen Initiativen unterschiedlicher Fraktionen des Bundestages - kein entsprechender Gesetzesentwurf verabschiedet. Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über einen SPD-Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung (Drucksache 17/8613) debattiert. Im April 2010 hatte die Linke und im Mai 2011 wir Grünen bereits Vorschläge zur Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordneten vorgelegt. An dieser Stelle dokumentieren wir die Rede die Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, heute im Plenum gehalten hat.
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