Seit 1996 wird an der Einbführung des Adress-Standards Internet Protocol Version 6, kurz IPv6, gearbeitet. Eine kontroverse Debatte hat sich vor allem um die Frage entspannt, ob im Zuge der Umstellung auf IPv6 der Datenschutz auf der Strecke bleibt. Mit der Einführung des neuen Protokolls steigt die Verfügbarkeit von IP-Adressen ins beinahe Unermessliche , wodurch es möglich ist, dass jedes Gerät eine feste IP-Adresse erhalten kann, wodurch wiederrum die Gefahr wächst, dass individuelles Nutzerverhalten leichter identifizierbar ist.

Bislang erfolgt die Vergabe von IP-Adressen meist dynamisch, d.h. der Nutzer bekommt bei jeder Einwahl eine neue IPv4-Adresse, die er maximal 24 Stunden behält. Das Prinzip der dynamischen Adressvergabe ist jedoch auch bei IPv6 möglich. Morgen ist der sogenannte „Word IPv6 Launch Day“. Hierzu habe ich heute folgendes erklärt:

Im Zuge der an Fahrt gewinnenden Umstellung auf den IPv6-Standard von IP-Adressen ist zwingend darauf zu achten, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht hinten runter fallen. Denn mit IPv6 wird es den Providern möglich, Internetnutzern unveränderliche Adressen zuzuweisen.

Der zur Zeit zumindest für die Endverbraucher bestehende relative Schutz der Privatheit durch die Vergabe dynamischer, ständig wechselnder IP-Adressen könnte damit aufgehoben werden.

Klar ist aber auch: IPv6 bietet den Unternehmen weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen letztendlich sogar ein verbesserter Schutz der Privatheit erzielt werden könnte. Diese Chance gilt es zu nutzen. Daten- und Verbraucherschutz müssen ausgebaut werden.

Grundvoraussetzung hierfür ist eine umfassende Berücksichtigung des Datenschutzes von Beginn an, zum Beispiel durch entsprechende Voreinstellungen auf Technikebene (Privacy by Design). Hier ist die Bundesregierung in der Pflicht. Sie sollte sicherstellen, dass vor allem Internetzugangsanbieter weiterhin auch temporäre, nicht permanente IP-Adressen für die Nutzer, die eine Wahlmöglichkeit haben müssen, bereithalten.

Wir Grüne unterstützen die Forderungen der 33. Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten, die weitere konkrete Anforderungen für die Sicherheit und den Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von IPv6 formuliert hat.

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