Innenminister Friedrich hat das Internet nicht verstanden. Es kommt nicht darauf an, ob der NSA hier in Deutschland leitungsgebundene Überwachung durchführt. Selbst die Mail von Berlin nach München sucht sich den effizientesten Weg über ein weltweit gespanntes Datennetz. Das Schweigen der Bundesregierung zu TEMPORA und PRISM dürfte vor allem einen Grund haben. Sie ist selbst dick im Geschäft, wenn es um die Überwachung des Internets geht. Die Union will weiterhin die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aller EU-Bürger.
Seit 1996 wird an der Einbführung des Adress-Standards Internet Protocol Version 6, kurz IPv6, gearbeitet. Eine kontroverse Debatte hat sich vor allem um die Frage entspannt, ob im Zuge der Umstellung auf IPv6 der Datenschutz auf der Strecke bleibt. Mit der Einführung des neuen Protokolls steigt die Verfügbarkeit von IP-Adressen ins beinahe Unermessliche , wodurch es möglich ist, dass jedes Gerät eine feste IP-Adresse erhalten kann, wodurch wiederrum die Gefahr wächst, dass individuelles Nutzerverhalten leichter identifizierbar ist. Bislang erfolgt die Vergabe von IP-Adressen meist dynamisch, d.h. der Nutzer bekommt bei jeder Einwahl eine neue IPv4-Adresse, die er maximal 24 Stunden behält. Das Prinzip der dynamischen Adressvergabe ist jedoch auch bei IPv6 möglich. Morgen ist der sogenannte "Word IPv6 Launch Day".
Am Montag, dem 21. Mai 2012 findet zwischen 15.00 bis 18.00 Uhr in Raum E.400 des Paul-Löbe-Hauses des Deutschen Bundestages im Rahmen der Sitzung der Projektgruppe „Zugang, Struktur und Sicherheit im Netz“ ein öffentliches Expertengespräch zum Thema "IPv6 - Sicherheitsaspekte" statt. Interessierte sind wie immer herzlich willkommen und können sich ab sofort zur Sitzung anmelden.
Heute hat das Bundesverfassungsgerichts ein wichtiges Urteil zur Eingrenzung der Datennutzung durch die Ermittlungsbehörden gefällt. Zusammen mit Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, hat Konstantin die Karlsruher Entscheidung begrüßt. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem starken Internetdatenschutz. Karlsruhe beweist damit einmal mehr seine herausragende Rolle bei der Wahrung des Datenschutzes auch und besonders dort, wo es gerade brennt. Die Entscheidung ist zugleich eine Ohrfeige für die schwarz-gelbe Koalition, die bei der jüngsten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes und der heute bemängelten Vorschriften keinerlei Nachbesserungsbedarf sah.
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