Heute hat das Bundesverfassungsgerichts ein wichtiges Urteil zur Eingrenzung der Datennutzung durch die Ermittlungsbehörden gefällt. Zusammen mit Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, habe ich die Karlsruher Entscheidung begrüßt.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem starken Internetdatenschutz. Karlsruhe beweist damit einmal mehr seine herausragende Rolle bei der Wahrung des Datenschutzes auch und besonders dort, wo es gerade brennt.

Bislang konnten Behörden nahezu voraussetzungslos auf die bei den Telekommunikationsanbietern vorliegenden wichtigen Daten wie dynamische IP-Adressen, Passwörter und Codes zugreifen. Die Entscheidung schiebt diesem pauschalen Zugriff einen Riegel vor. Jetzt sind die Gesetzgeber auch auf Länderebene in der Pflicht, Normen zu schaffen, die den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger angemessen Rechnung tragen.

Die exponentiell gestiegene Bedeutung des Internets für die Kommunikation nahezu aller Bürgerinnen und Bürger braucht einen starken, effektiven und zeitgemäßen Schutz der Grundrechte. Den immer repressiveren Ansätzen derjenigen, die immer mehr Überwachung im Netz fordern, müssen von der legislativen Gewalt klare Grenzen gesetzt werden. Die Entscheidung ist eine Ohrfeige für die schwarz-gelbe Koalition, die bei der jüngsten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes und der heute bemängelten Vorschriften keinerlei Nachbesserungsbedarf sah.

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