Beim Beschäftigtendatenschutz stehen sich nun im Bundestag Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen und der Bundesregierung gegenüber. Die Regierung will möglichst wenig regeln, wir haben dagegen einen umfassenden Entwurf vorlegt, um Überwachung und Bespitzelung effektiv zurückzudrängen.
Am 7. Februar 2011 fand im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum DeMail-Gesetz statt. Leider sind die dort unterbreiteten, […]
Heute sind die die Netzsperren betreffenden Teile des Zugangserschwerungsgesetzes genau ein Jahr ausgesetzt. Am Anfang der Legislatur hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Teil des am Ende der vorausgegangenen Legislaturperiode noch rasch unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetzes, der das Sperren von Seiten betrifft, auszusetzen und stattdessen nur noch „Löschen statt Sperren“ zu wollen. Passiert ist seidem wenig.
Was bisher geschah: Die schwarz-gelbe Koalition hat in der IuK-Kommission die Einrichtung von Adhocracy trotz eindeutiger Beschlüsse der Enquete selbst und des Parlaments abgelehnt. Auch die daraufhin eingegangenen Vorschläge der Opposition, einen gemeinsamen Antrag in die Enquete zu bringen, wurden blockiert.
Am Anfang der Legislatur hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Teil des am Ende der vorausgegangenen Legislaturperiode noch rasch unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetzes, der das Sperren von Seiten betrifft, per Ministererlass vom 17. Februar 2010 auszusetzen und stattdessen nur noch „Löschen statt Sperren“ zu wollen. Die Erfolge der Löschbemühungen sollten nach einem Jahr evaluiert werden. Heute wissen wir: Obwohl die einjährige Evaluierungsfrist abgelaufen ist, hat die Bundesregierung keinerlei Plan, wie die Evaluierung ausgestaltet und wer sie vornehmen soll - ein Armutszeugnis.
Für hohe Wellen hat die jüngste Entscheidung der dem Ältestenrates des Bundestages untergeordneten IuK-Kommission gesorgt, trotz mehrerer eindeutiger Beschlüsse, Adhocracy nicht bei der Arbeit der Enquête-Kommission einzusetzen. Nun soll im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Kommission der jüngste Beschluss bewertet und über das weitere Vorgehen beraten werden.
Während des letzten Jahres, in dem der Teil des Zugangserschwerungsgesetzes der das Sperren regelt, ausgesetzt war, haben die beteiligten Akteure erfolgreiche Anstrengungen unternommen, das Löschen von Darstellungen sexuellen Missbrauchs weiter zu verbessern und ihr Vorgehen verstärkt aufeinander abzustimmen. Seit langem sollte das so genannte Harmonisierungspapier unterzeichnet werden. Laut Bundesregierung ist es nun offenbar endlich bald soweit - pünktlich zum Auslaufen der Evaluierungsfrist.
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