Am 25.10.2010 fandet im Unterausschuss Neue Medien des Bundestages ein öffentliches Expertengespräch mit Sachverständigen zum Thema „Kampf gegen Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: Technische und organisatorisch Fragen“ statt. Wir haben zu den ausführlichen Hintergründen der Anhörung gebloggt, genauso zu den von uns an die Bundesregierung gerichteten Fragen als Vorbereitung der Anhörung.
Am 27. Oktober 2010 wird der Unterausschuss Neue Medien des Bundestages nach einem halben Jahr des Absetzens und Verschiebens den grünen Antrag „Keine Vorratsdatenspeicherungen über den Umweg Europa“ in nichtöffentlicher Sitzung abstimmen.
Auf einem verfassungsrechtlich höchst fragwürdigem Weg hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung am Anfang der Legislatur darauf verständig, ein ordnungsgemäß im Bundestag verabschiedetes, vom Bundespräsidenten unterschriebenes und im Bundesgesetzblatt veröffentlichtes Gesetz, von dessen Sinnhaftigkeit man inzwischen nicht mehr überzeugt ist, einfach nicht anzuwenden. Das ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik so wohl einmaligen Vorgang, der von namhaften Verfassungsrechtlern als mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren, kritisiert wurde.
Am 25.10.2010 findet im Unterausschuss Neue Medien des Bundestages ein öffentliches Expertengespräch mit Sachverständigen zum Thema „Kampf gegen Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: Technische und organisatorisch Fragen“ statt, zu dem man sich hier anmelden kann. Wir hatten ja bereits ausführlich über die Hintergründe der Anhörung berichtet.
Gestern hat sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene gegen die Einführung von Netzsperren ausgesprochen. Gleichzeitig weigert sie sich, auch auf deutscher Ebene auf eine gemeinsame Position zu einigen. Hierdurch schwächt die Bundesregierung nicht nur ihre Verhandlungsposition auf europäischer Ebene, letztlich verhindert sie eine effektive Strafverfolgung. Die schwarz-gelbe Koalition muss endlich begreifen, dass die Zeit, nun endlich Farbe zu bekennen, ein für allemal gekommen ist.
Am 12. & 13. November 2010 laden wir Euch herzlich ein zum Netzpolitischen Kongress – Gesellschaft digital gestalten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen am. Der Kongress findet in den Räumen des Bundestages statt. Ein erstes Programm, das jedoch noch ständig aktualisiert wird, ist jetzt unter www.nk10.de
Die Notwendigkeit der Einführung von bereichsspezifischen Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz wird schon lange diskutiert. Die 2009 von der Großen Koalition geschaffene Regelung des § 32 BDSG zum Arbeitnehmerdatenschutz gilt jedoch allgemein als Fehlschlag, weil sie lediglich zusätzliche Probleme aufgeworfen hat, anstatt die bestehenden zu lösen.
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