Nachdem in der letzten Woche das BKA durch die Vorlage der Löschergebnisse für den Januar 2011 dokumentiert hat, dass wir uns, was die Löschbemühungen angeht, auf einem guten Weg befinden, und auch aus Koalitionskreisen zu hören war, dass auch die Unterzeichnung des so genannten Harmonisierungspapiers nun tatsächlich unmittelbar bevorsteht, hat die Bundesjustizministerin gestern auf einem Kongress des eco zu Protokoll gegeben, dass man das Zugangserschwerungsgesetz nun endgültig aufheben wolle. Auch aus Kreisen der FDP Fraktion war kurz danach zu vernehmen, dass eine Einigung mit der CDU/CSU unmittelbar bevorstünde.
Am Anfang der Legislatur hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Teil des am Ende der vorausgegangenen Legislaturperiode noch rasch unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetzes, der das Sperren von Seiten betrifft, auszusetzen und stattdessen nur noch „Löschen statt Sperren“ zu wollen.
Heute haben wir die Ergebnisse unserer Frage an die Bundesregierung nach ihrer Haltung zu den aktuell diskutierten Missständen rund um das SWIFT-Abkommen erhalten.
Heute hat der neue Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sein Amt übernommen. Nach ersten Verlautbarungen während seines ersten Auftritts in neuer Funktion am Donnerstag in Berlin strebt Friedrich eine rasche Einigung mit dem Koalitionspartner in Sachen Vorratsdatenspeicherung an.
„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland (vgl. zum grundgesetzlichen Identitätsvorbehalt BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. -, juris, Rn. 240), für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss. Durch eine vorsorgliche Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten wird der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen Union erheblich geringer.“ (Urteil des BVerfG vom 2. März 2010)
Am Ende der vergangenen Woche debattierte der Bundestag über den ersten Entwurf der von der Bundesregierung vorgelegten De-Mail Gesetzes. Im Vorfeld der Plenums-Debatte fand am 7. Februar 2011 im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung statt, in der von Seiten der Sachverständigen harsche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert wurde. Auch die Europäische Kommission hat nun noch einmal nachgehakt. Wir haben eine schriftliche Frage an die Bundesregierung hierzu gestellt.
Beim Beschäftigtendatenschutz stehen sich nun im Bundestag Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen und der Bundesregierung gegenüber. Die Regierung will möglichst wenig regeln, wir haben dagegen einen umfassenden Entwurf vorlegt, um Überwachung und Bespitzelung effektiv zurückzudrängen.
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