Die Sicherheit in den Dienst der Freiheit stellen – und nicht die Freiheit in Sicherheit bringen!

Die Sicherheitsgesetze, die unter Rot-Grün nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt wurden, haben durch die Grünen ihre rechtsstaatliche Einhegung erfahren. Die Grünen waren es, die damals die Befristung und Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze durchgesetzt haben.

In Zeiten der großen Koalition von SPD und CDU/CSU wurden die Sicherheitsgesetze blind und ohne hinreichende Rücksicht auf die Grundrechte weiter verschärft. Nun vergeht kein Tag, an dem nicht der Bundesinnenminister, ein Landesinnenminister oder die CDU/CSU-Fraktion mit neuen Vorschlägen zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze durch die Presse ziehen. Rücksicht auf rechtsstaatliche Prinzipien, die Grund- und Bürgerrechte und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dabei nicht auszumachen. Es geht anscheinend nur ums Draufsatteln.

Die Koalition ist derweil handlungsunfähig. Die Bundesjustizministerin macht mit grundrechtsorientierten Vorschlägen verbale Imagepflege für die FDP – Durchsetzung ungewiss. Und aus der FDP-Bundestagsfraktion hört man wenig. Die SPD in Bund und Ländern ergeht sich – wie schon so oft – in einem vorgeblich staatstragenden Mitmachen, anstatt kritisch zu prüfen, welche Instrumente verlängert, abgeschafft oder mit höheren Hürden versehen werden müssen.

Nüchtern und gründlich evaluieren statt panisch Gesetze zu verabschieden

Bei der aktuellen Evaluierung des „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes“ (TBEG) missbraucht das Bundesministerium des Innern durch eine methodisch katastrophale und naturgemäß einseitige Selbstevaluierung das Instrument der Evaluierungen als Kampfinstrument zur Legitimation sicherheitspolitischen Vollzugsinteresses.

Die grüne Bundestagesfraktion steht für die Bürgerrechte ein. Für uns ist die Evaluierung von Sicherheitsgesetzen ein rechtsstaatlich notwendiges Instrument zur Selbstkontrolle des Gesetzgebers. Mit diesem Instrument kann der Gesetzgeber sich im schwierigen und sensiblen Feld der Sicherheitspolitik eine solide und neutrale Wissensgrundlage für seine gesetzgeberischen Entscheidungen verschaffen. Wir fordern eine nüchterne und detailgenaue Überprüfung der Sicherheitsgesetze, eine Evaluierung, die ihren Namen verdient, weil sie unabhängig, nach wissenschaftlichen Methoden, anhand rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Kriterien, nach den Vorgaben und unter der Kontrolle des Parlaments durchgeführt wird.

Die Evaluierung des TBEG sollte eine sachliche Grundlage für weitere politische Entscheidungen liefern. Dieses Ziel wurde vom BMI verfehlt. Der vom Bundesministerium des Innern vorgelegte Evaluierungsbericht ist nach unserer Ansicht inhaltlich und methodisch indiskutabel. Der Bundesinnenminister ist sich der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Evaluierung für die Freiheitsrechte offenbar ebenso wenig bewusst wie die Innenminister der Länder.

Wir werden auf der Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen unserer Verantwortung gerecht werden und genau prüfen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen in zweifacher Hinsicht geschützt werden: vor den Folgen terroristischer Anschläge einerseits und vor überflüssigen, unverhältnismäßigen und diskriminierenden Überwachungsmaßnahmen andererseits. Deutlich ist bereits, dass die Erforderlichkeit einer ganzen Reihe von Eingriffsbefugnissen für die Terrorismusbekämpfung nicht nachgewiesen werden konnte. Einige von ihnen sind wohl sinnvoll, müssten aber mit höheren Eingriffsschwellen und besseren Kontrollen der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten flankiert werden. Eine Erweiterung der nachrichtendienstlichen Befugnisse zu Lasten der Bürgerrechte lehnen wir ab.

Anlasslose Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Fluggastdaten unterbinden

Das Bundesverfassungsgericht hat im März vergangenen Jahres die gesetzlichen Grundlagen für die anlasslose verpflichtende Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten und die Zugriffsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden für nichtig erklärt.

Das Papier war noch nicht trocken, da ließ das BMI bereits Fälle sammeln, die eine Wiedereinführung rechtfertigen sollten. Der verfassungsrechtliche notwendige Nachweis für die Erforderlichkeit dieser Vorratsdatenspeicherung konnte jedoch weder von der Bundesregierung noch durch die äußerst dünne Evaluierung der Europäischen Kommission erbracht werden.

Wir lehnen die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten grundsätzlich ab, weil sie sich als Vorratsspeicherung ins Blaue hinein zu weit von den notwendigen verfassungsrechtlichen Bindungen löst. Vorratsspeicherungen wie diese würden einen Paradigmenwechsel im Sicherheitsrecht zu Lasten der Bürgerrechte der Einzelnen einläuten. Das Vertrauen in die Nutzung der zentralen Kommunikationsinfrastruktur würde schwer beschädigt.

Auch Leutheusser-Schnarrenbergers aktueller Vorstoß für eine „nur“ einwöchige Speicherung im Rahmen eines grundsätzlich begrüßenswerten Quick Freeze – der anlassbezogenen Datenspeicherung auf Zuruf – ist in der Sache nichts anderes. Denn es werden dabei anlasslos alle Bürger in Haftung genommen werden. Das ist unverhältnismäßig und wird deshalb von uns auch weiterhin abgelehnt.

Auch die vorgeschlagene EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Fluggastdaten (PNR) widerspricht deutschen und europäischen Grundrechten ebenso wie die geplanten Abkommen der EU mit den USA und Australien über die Weiterleitung von Fluggastdaten. Ein Nachweis für die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen für die Terrorismusbekämpfung konnte nicht erbracht werden. Die Bildung staatlicher Datenpools und die geplante Rasterung und Profilbindung wäre ein entscheidender Schritt hin zu der totalen Überwachung der Persönlichkeit, die das Grundgesetz absolut verbietet.

Deutschland muss sich in Brüssel vehement gegen die PNR-Richtlinie stellen. Die Bundesregierung muss dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die geplanten PNR-Abkommen vorab zur Prüfung vorlegen. Die Grünen im Europäischen Parlament und im Deutschen Bundestag nehmen ihre Verantwortung für eine starke europäische Sicherheitspolitik und einen starken Datenschutz in Europa wahr!

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