Mit ihrem Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreiseplicht plant die Bundesregierung einen weiteren tiefgreifenden Einschnitt in die Rechte Geflüchteter. Unter anderem soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zukünftig Handys und andere Datenträger der Antragstellerinnen auslesen dürfen. Verfassungsrechtlich bewegt sich die Bundesrgierung damit auf dünnem Eis. Welche Bedeutung die geplante Neuregelung für die Grund- und Menschenrechte hat und inwiefern dies eine Gefahr für den Rechtsstaat darstellt, könnt ihr in Konstantins Einschätzung erfahren.
Hass und Hetze und die Verbreitung von Fake News nehmen zu - ob am Stammtisch, auf der Straße oder im Netz. Wir Grüne im Bundestag fordern die erst lange untätige und nun umso aktionistischere Bundesregierung seit langem zum Handeln auf. Nun haben wir konkrete Vorschläge vorgelegt, wie diese vielschichtigen Phänomene als gesamtgesellschaftliche Herausforderung umfassend und entschlossen, aber auch angemessen differenziert angegangen werden können. Die großen Anbieter gilt es in die Pflicht zu nehmen, zugleich müssen aber rechtsstaatlichen Verfahren gestärkt werden und nicht zuletzt gehört diesen gesellschaftliche Probleme von einer aktiven Zivilgesellschaft im Digitalen adressiert.
Durch die letzte Änderung der Bundeswahlordnung werden Foto- und Videoaufnahmen in der Wahlkabine verboten. Wer künftig seinen Urnengang mit der Öffentlichkeit teilen will macht seine Stimmabgabe dadurch ungültig. Was bezweckt das Verbot und welche Rolle spielt es für die demokratische Legitimation? Konstantins Einschätzung dazu könnt ihr hier nachlesen.
Die EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung war schon im Europäischen Parlament hochumstritten. Nun muss sie in den Nationalstaaten umgesetzt werden. Vergangenen Woche haben wir den hierzu vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert. Konstantins Einschätzung und seine Bundestagsrede zu dem Gesetzesentwurf könnt ihr hier nachlesen und anschauen.
Kostenfrei und rechtssicher öffentliche WLANs nutzen - weltweit ist das eine verbreitete Selbstverständlichkeit, nur in Deutschland bekommen es nunmehr schon zwei Regierungen unter Kanzlerin Merkel nicht hin, eine praktikable und rechtsfeste Lösung für den unseligen Dauerbrenner der "Störerhaftung" vorzulegen. Seit Jahren scheitert die Bundesregierung auf geradezu tragikomische Weise an dieser so dringlichen und eigentlich nicht allzu komplizierten Reform des Telemediengesetzes und auch der jüngste Vorstoß aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird daran absehbar wohl nichts ändern: Denn dieser sieht neben einigen unentschlossenen Entlastungsschritten bei der Providerhaftung mit den nun erstmals gesetzlich geplanten Netzsperren eine folgenschwere Verschlimmbesserung vor.
Offene Daten, die allen leicht und kostenfrei zugänglich sind haben eine enorme Bedeutung für Teilhabe und Innovationskraft in Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft, vor allem aber auch für eine vertrauenswürdige weil transparente und zugängliche Staatlichkeit in einem demokratischen Gemeinwesen. Im Grundsatz sind sich hier Fachleute und alle Fraktionen im Bundestag seit langem einig. Doch wieder einmal brauchte die Bundesregierung hier erst Jahre, um dann mit einem unentschlossenen Kurzsprung im Frühwahlkampf aufzuwarten.
Täglich neue Pressemeldungen zeigen: Der Fall Anis Amri und damit der schlimmste islamistische Anschlag auf deutschem Boden ist alles andere als aufgeklärt. Auf unsere hartnäckigen Fragen mauern Bundesregierung und Sicherheitsbehörden. Daher ist ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss auch im Bundestag unausweichlich