Wieder einmal plant die Bundesregierung ein Gesetz zur Ausweitung der Videoüberwachung. Mit dem sogenannten "Videoüberwachungsverbesserunsgesetz" soll der Einsatz von Überwachungskameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat betriebener Einrichtungen erleichtert werden. Wie der Einsatz von Videokameras in privaten Räumen die öffentliche Sicherheit erhöhen soll, konnte das Bundesinnenministerium bislang nicht ausreichend begründen. Bevor der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung im Bundestag abgestimmt wird, beraten die Fachausschüsse darüber. Zu der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss am 6. März 2017 möchte Konstantin Euch an dieser Stelle herzlich einladen. Alle weiteren Infos findet Ihr hier.
In der vergangenen Woche fand die vorerst letzte Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages statt. Am Montag waren Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche und Kanzleramtschef Peter Altmaier als Top-Verantwortliche für die Geheimdienste in der Bundesregierung als Zeugen in den Ausschuss geladen. Am Donnerstag derselben Woche wurde als letzte Zeugin Bundeskanzlerin Angela Merkel vernommen. Die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschuss hat in den vergangenen drei Jahren viele Versäumnisse und Missstände ans Tageslicht gebracht, aus denen auch zum Teil bereits Konsequenzen gezogen wurden. Uns Grünen gehen diese aber noch nicht weit genug. Als Kernfrage bleibt für uns am Ende dieses Ausschusses, wie wir sicherstellen können, dass das in Art. 10 des Grundgesetzes verbriefte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis auch in der digitalen Welt geschützt wird. Die Große Koaltion hat sich dazu entschieden, diesen Schutz nicht zuzusagen. In einem kurzen Video hat Konstantin für euch die Kernpunkte der beiden letzten Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses zusammengefasst. Ihr könnt das Video hier nachschauen.
Am vergangenen Freitag fand die erste Beratung des Bundestags über den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des BKA-Gesetzes statt. Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für teilweise verfassungswidrig erklärt. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere der Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gemacht hat, nicht. Statt die gezielte Polizeiarbeit bei konkretem Verdacht mit rechtmäßigen Mitteln zu stärken, weitet die Bundesregierung erneut Massenüberwachungsmaßnahmen aus. Die Möglichkeit der präventiven Überwachung von Gefährdern durch elektronische Fußfesseln ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Im Bereich der IT-Datenhaltung nimmt die Bundesregierung einen grundlegenden Paradigmenwechsle vor. Datensätze sollen übergreifend miteinander vernetzt werden. Der zentrale Grundsatz der Zweckbindung ist somit bewusst ausgehebelt. Konstantins Rede zum BKA-Gesetz könnt Ihr hier nachschauen.
Netzpolitik ist das Thema unserer Zeit. Im piqd-Interview mit Katrin Rönicke spricht Konstantin über die Schattenseiten der smarten, digitalen Welt, wie Massen-Überwachung und Datenkraken. Aber auch über die Möglichkeiten, durch Demokratie die Bürgerrechte zu sichern. Das knapp 20 minütige Interview dokumentieren wir an dieser Stelle zum Nachhören und Herunterladen.