Morgen wird Staatssekretär Dr. Max Stadler aus dem Bundesministerium für Justiz im Unterausschuss Neue Medien sein, um den Abgeordneten Rede und Antwort zum Leistungsschutzrecht zu stehen - leider in einer nichtöffentlichen Sitzung. Wir sehen ein Leistungsschutzrecht für Verlage sehr kritisch. Die Bundesregierung hat zwar betont, dass lediglich gewerbliche Angebote wie News-Aggregatoren zahlen sollen. Aber schon hier stellen sich viele Fragen: Was sind news-Aggregatoren genau? Zahlen nur sie? Oder alle gewerblichen Anbieter? Wo soll die Grenze zwischen privaten und gewerblichen Angeboten im Netz verlaufen? Ist ein Blog mit journalistischen Inhalten gewerblich oder privat, wenn über einen flattr button gespendet werden kann? Wenn schon ein solches Angebot unter gewerblich fallen würde, hätte das enorme Konsequenzen für die Vielfalt im Netz. Und was genau der Schutzgegenstand des Leistungsschutzrechtes eigentlich sein soll, ist auch noch unklar. Offenbar scheint sich die Koalition da selbst nicht einig.
Der schwarz-gelbe Koalitionsausschuss hat vor Kurzem die Absicht erklärt, ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Verlage einführen zu wollen. CDU/CSU und FDP geben vor, das Urheberrecht im Internet zu verbessern. Tatsächlich tut die schwarz-gelbe Koalition hierfür rein gar nichts. Den seit Jahren angekündigten dritten Korb einer dringend benötigten Urheberrechtsreform, der groß als „Wissenschaftskorb“ angekündigt war und tatsächliche Verbesserungen für Viele bringen könnte, schiebt sie weiter auf die lange Bank. Ob der Korb in dieser Legislaturperiode überhaupt noch kommt, ist mittlerweile mehr als fraglich. Nun wird das Leistungsschutzrecht als Heilbringer propagiert.
Gestern hatten wir ausführlich über die heutige Pressekonferenz von Jan Philipp und der Co-Autorin einer unabhängigen Studie zur Vereinbarkeit des umstrittenen Abkommens zwischen der EU und den USA zum Austausch von Flugpassagierdaten mit den EU-Grundrechten berichtet. Die Studie analysiert grundrechtliche Probleme wie die Überwachung, die Fluggäste zu Verdächtigen macht. Darüber hinaus analysiert die Studie die Unterschiede zwischen den bisherigen Abkommen und dem aktuellen Vorschlag. An dieser Stelle stellen wir die Studie zum download zur Verfügung.
Am Montag, den 26. März 2012, findet zwischen 13.00 und 14.30 Uhr die 20. Sitzung des Unterausschuss Neue Medien statt. Die Sitzung ist im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages im Sitzungssaal 3.101 angesetzt. Das Schwerpunktthema für diesen Termin ist die „Netzpolitische Agenda der Europäischen Kommission“. Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte, die die Sitzung vor Ort verfolgen wollen, sind herzlich willkommen. Um Anmeldung über das Ausschusssekretariat wird gebeten. Hier findet Ihr eine Übersicht der Anmelde-Modalitäten, die Ihr beachten müsst. Die Sitzung wird gestreamt und per Parlamentsfernsehen übertragen.
Anlässlich des heutigen "Welttags gegen Internetzensur" hat die Organisation "Reporter ohne Grenzen" erneut ihre Liste der "Feinde des Internets" veröffentlicht und auf Maßnahmen zur Online-Überwachung sowie aktuelle Kontroll- und Zensurmaßnahmen einzelner Staaten hingewiesen. In zahlreichen Ländern werden Inhalte gefiltert und kritische Bloggerinnen und Blogger sowie Online-Journalistinnen und Journalisten ausfindig gemacht und unter Druck gesetzt. Konstantin und Tabea haben den Welttag dazu genutzt, die Bundesregierung dazu aufzufordern, der Verpflichtung, sich weltweit für die Informations- und Pressefreiheit einzusetzen, gerecht zu werden.
Alexander Salomon MdL berichtet aus dem baden-württembergischen Landtag: Der Koalitionsvertrag zwischen GRÜNEN und SPD sieht vor, Open Data umzusetzen und die Transparenz des Regierungshandelns zu stärken. Der Zivilgesellschaft unkompliziert Zugang zu Verwaltungsdaten zu ermöglichen, ist ein wichtiges Ziel der grün-roten Landesregierung. Im Rahmen der CeBIT wurde jetzt der Open-Data-Prototyp von der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung Gisela Erler (Grüne), und vom Amtschef des Innenministerium, Herbert Zinell (SPD), gestartet. Der Open-Data-Prototyp ist der erste Schritt auf dem Weg zu einem baden-württembergischen Open-Data-Portal und soll im Sinne eines Beta-Tests dazu dienen, mit potenziellen Nutzer_innen von Open Data ins Gespräch darüber zu kommen.
Die Fraktionen von CDU und FDP haben heute im Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages die Themen „Vorratsdatenspeicherung“ und „Netzneutralität“ erneut vertagt. Damit bestünde nur noch in der letzten Tagung dieser Wahlperiode die Möglichkeit, die Anträge in zweiter Lesung zu beraten. CDU und FDP drücken sich davor, netzpolitisch Stellung zu beziehen. Offenbar setzen sie darauf, unliebsame Anträge zum Ende der Wahlperiode klammheimlich der Diskontinuität zum Opfer fallen zu lassen. Das werden wir Ihnen aber nicht durchgehen lassen.