Ende November hatten wir berichtet, dass die Stiftung Datenschutz nach einer dreijährigen Hängepartie nun zwar kommen soll, die Bundesregierung das von ihr stets als Leuchtturmprojekt gepriesene Projekt jedoch sehenden Auges an die Wand fährt. Nach dem vorläufigen Scheitern der Stiftung und den zahlreichen Absagen stellte sich nun die Frage, wie die Bundesregierung in Sachen Stiftung gedenkt, weiter zu verfahren: Wird es eine Neubesetzung der nicht in Anspruch genommenen Beiratssitze der Stiftung geben? Nach welchen Kriterien erfolgt eine etwaige Neubesetzung? Werden diese diesmal transparent sein? Um dies in Erfahrung zu bringen, hat Konstantin letzte Woche die folgende mündliche Frage an die Bundesregierung gerichtet. Nun liegt die Antwort vor.
Zweifellos: Das EU-Patentrecht ist zu kompliziert und uneinheitlich und ein europaweit einheitliches Vorgehen daher wünschenswert. Dennoch hat der heute im Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegte Kompromiss erhebliche Mängel. Bezüglich der heutigen Abstimmung im Europaparlament über den vom Ministerrat vorgelegten Entwurf für ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung haben wir als grüne Bundestagsfraktion sowohl das gewählte Verfahren als auch die inhaltliche Ausrichtung des Entwurfs kritisiert.
Vor Kurzem veröffentlichte der Ministerrat ein Papier zum Stand der derzeitigen Verhandlungen in Sachen EU-Datenschutzreform (pdf) aus dem auch das Verhalten der Bundesregierung ersichtlich wird. Die Bundesregierung arbeitet gezielt am Rückbau des Datenschutzes auf EU-Ebene. Offenbar will der Ministerrat Bundesinnenminister Friedrichs Vorschlag folgen, den Erlaubnisgrundsatz zu streichen. Dies darf nicht geschehen. Es gibt im Zeitalter des Internets keine risikofreien Bagatelldatenverarbeitungen. Ohne diesen Schutzansatz werden sich die Rechte der Bürgerinnen und Bürger erheblich verschlechtern.
Im Januar 2012 hat die EU-Kommissarin für Grundrechte und Justiz die lang erwartete Reform des Datenschutzrechts in Europa auf den Tisch gelegt. Das gesamte Jahr über wurde über die Reformvorschläge – insbesondere die neue EU-Datenschutzgrundverordnung – diskutiert. Jan ist der zuständige Berichterstatter des Europäischen Parlaments. Am 10. Januar 2013 wird der Innenausschuss seine Änderungen vorlegen und im Frühjahr mit dem Ministerrat verhandeln. Vor den Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 sollen die neuen Datenschutzregeln unter Dach und Fach sein.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über verschiedene Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern Blogposts über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Matthi Bolte einen kurzen Gastbeitrag verfasst, in dem er über eine gestern im Landtag von Nordrhein-Westfalen stattgefundene Anhörung berichtet. Über den gleichlautenden Antrag zur Anhörung und die Eckpunkte hatte Matthi bereits vor einiger Zeit schon einmal hier berichtet.
Am 29. November hatten wir darüber berichtet, dass die Stiftung Datenschutz nach einer dreijährigen Hängepartie nun zwar kommen soll, die Bundesregierung das von ihr stets als Leuchtturmprojekt gepriesene Projekt jedoch sehenden Auges an die Wand gefahren hat. Mit Hinweis auf eine völlig verfehlte Konzeption haben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern vor Kurzem beschlossen, auf ihre Sitze im Beirat der Stiftung zu verzichten. Heute hat nun auch der Verbraucherzentale Bundesverband (VZBV) seine Nicht-Teilnahme an der Stiftung erklärt. Dies hatte sich abgezeichnet. Nach dem vorläufigen Scheitern der Stiftung stellt sich nun die Frage, wie die Bundesregierung gedenkt, weiter zu verfahren. Hirzu hat Konstantin die Bundesregierung befragt. Zudem haben wirgemeinsam mit der SPD einen aktuellen Antrag zur Stiftung vorgelegt.
Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundes­tag hat auf Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Technolo­gie eine Untersuchung mit dem Titel „Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft“ durchgeführt. Aus Anlass der Veröffentlichung des Abschlussberichtes findet am Mittwoch, dem 16. Januar 2012, eine Expertenanhörung zweier Ausschüsse im Bundestag statt, an der u.a. auch die Leiter der Studie teilnehmen werden. Interessierte Gäste können sich ab sofort anmelden.