Am Montag, dem 24.10.2011 ab 13:00 Uhr tagt der Unterausschuss Neue Medien. Auf der Tagesordnung des Ausschusses steht am 24. Oktober ein Expertengespräch zum Thema „Datensicherheit bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken in Anbetracht einer Entschließung der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes“. Die öffentliche Sitzung, zu der sich Interessierte anmelden können, findet im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages in Raum E.800 statt.
Der heutige Tag steht ganz im Zeichen der Debatte um den vom CCC untersuchten Staatstrojaner. Ab 10.00 Uhr muss sich die Bundesregierung den Fragen der Parlamentarier in den unterschiedlichen Fachausschüssen des Bundestages stellen. Ab ca. 13:55 Uhr beginnt dann die Fragestunde im Plenum des Bundestages, bei der wir Grüne in einer konstatierten Aktion zahlreiche Fragen eingereicht haben. Direkt im Anschluss an die Fragestunde findet dann eine - u.a. von uns Grünen beantragte - Aktuelle Stunde im Plenum statt. Für Bündnis 90/Die Grünen werden Volker Beck und ich sprechen.
Mit der Sitzung vom 17. Oktober 2011 hat die Enquête-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ Beschlüsse zur Frage der Netzneutralität gefasst. Die Enquête-Kommission hat sich über ein halbes Jahr mit dem Thema „Netzneutralität“ beschäftigt, also die Frage gestellt, ob Daten unabhängig von Inhalt und Verpackung gleichberechtigt weitergeleitet werden sollen. Die Arbeit der gleichnamigen Projektgruppe war durch produktive Diskussionen, aber auch von Dissens geprägt. Die Abstimmung der Handlungsempfehlungen in der Enquete verlief zwischenzeitlich sehr emotional. Letztendlich wurde der Einführung eines Zwei-Klassen-Internets samt Diensteklassen, die den Tod jeder Netzneutralität bedeutet hätte, eine Absage erteilt. Das Thema Netzneutralität wird den Bundestag auch weiterhin beschäftigen. So steht für die nächste Sitzungswoche die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf der Tagesordnung.
Die Fraktion Grüne/EFA im europäischen Parlament hat am 28. September 2011 ein Positionspapier zur Modernisierung des Urheberrechts abgestimmt und angenommen. Dem Beschluss ging ein 12-Monatiger Prozess intensiver Diskussionen in der Fraktion, in der Internet-Arbeitsgruppe und in vielen Einzelgesprächen voraus, der von Jan Philipp Albrecht koordiniert wurde. Das Ergebnis ist sehr vorzeigbar, denn es ist gelungen, die Interessen der sowohl der Nutzerinnen und Nutzer als auch der Kreativen und Kultur- und Wissensschaffenden zu berücksichtigen. Doch lest selbst.
Schnell machte die Nachricht die Runde und wurde von verschiedenen Medien aufgenommen: Offensichtlich haben sich die Vertreter der Staatskanzleien darauf verständigt, dass im neuen Entwurf des Glückspielstaatsvertrags nicht mehr auf das Mittel der Netzsperren zurückgegriffen wird. Zunächst ist jedoch noch Vorsicht geboten. So wurde zwar schon vor geraumer Zeit - zumindest hinter vorgehaltener Hand - vermutet, dass zukünftige Entwürfe keine Netzsperren mehr enthalten könnten, gleichzeitig liegt aber auch heute noch immer kein neuer Entwurf vor. Sollte es tatsächlich so sein, dass Netzsperren nicht mehr im Vertragswerk enthalten sind, wäre dies zweifellos ein großer Erfolg - auch für uns Grüne.
Das ACTA-Abkommen zur Bekämpfung von Produktpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) bleibt weiterhin umstritten. Die Grünen im Europäischen Parlament haben über den Sommer zwei wissenschaftliche Studien erstellen lassen, die die Auswirkungen auf die Grundrechte sowie auf den Zugang von Entwicklungsländern zu medizinischen Produkten untersucht haben. Jan Philipp Albrecht hat am 4. Oktober 2011 die Studie zur Vereinbarkeit von ACTA mit der der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Charta der Grundrechte (pdf) gemeinsam mit einem der Autoren vorgestellt. Über die Ergebnisse der Studie bloggen wir hier.
Im Februar 2011 wurde bei Demonstrationen in Dresden wegen des Verdachts auf die Begehung von Straftaten ermittelt. Den Ermittlungsbehörden wurden dabei im Rahmen von Funkzellenabfragen über eine Million Datensätze von Handynutzerinnen und -nutzern übermittelt. Das betraf Demonstrantinnen ebenso wie Anwohner, Journalisten wie Politikerinnen. Nachdem wir eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt hatten und deutlich wurde, dass die Bundesregierung keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, haben wir nun einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, der zum Ziel hat, Funkzellenabfragen rechtsstaatlich und bürgerrechtskonform zu begrenzen.