Derzeit vollzieht die Bundesregierung beim Meldegesetz einen Rückwärtssalto und versucht, die Schuld auf ihre eigenen Bundestagsfraktionen abzuwälzen. Die Glaubwürdigkeit der schwarz-gelben Bundesregierung steht und fällt mit ihrem Gesamtverhalten beim Thema Datenschutz in der Werbung. Es ist die Pflicht der Bundesregierung, gesetzlich dafür zu sorgen, dass vorher ausdrücklich informiert und gefragt wird, bevor persönliche Daten genutzt werden. Allerdings verweigert die Bundesregierung diesen Schutz in einer Vielzahl von Fällen. Bei der laufenden EU-Datenschutzreform sitzt gerade Deutschland im Bremserhäuschen. Dabei ist einer der Kernpunkte der Reform die Festschreibung von Vorab-Einwilligungen als Grundsatz.
Die allein aufgrund des öffentlichen Drucks vollzogene Vollhalse des Bundesregierung beim Meldegesetz ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten. Nachdem selbst die BILD gegen das Meldegesetz zu Felde zieht, reagiert die noch am heutigen morgen sich wortreich verteidigende Bundesregierung und distanziert sich von ihrem eigenen Gesetzentwurf. Erst wird über Monate der Öffentlichkeit mit einem Referentenentwurf weisgemacht, man strebe eine tatsächlich datenschutzfreundliche Regelung an. Dann wird auf der Zielgeraden per Änderungsantrag ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk an den Deutschen Dialomarketingverband überreicht, indem das Opt-In durch eine zudem noch löcherige Opt-Out-Regelung ersetzt wird. Das ist Mövenpick-Politik vom Feinsten!
Quelle: gruene.de (CC BY-NC 3.0) Update von 18:20 So schnell kann’s gehen bei Schwarz-Gelb: Hoffen wir, dass es so bleibt.
Die Enquête-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ hat die endgültigen Handlungsempfehlungen zu Bildung und Forschung sowie den Zwischenbericht zu den Auswirkungen von Internet und Digitalisierung auf Demokratie und Staatsgefüge verabschiedet.
In den letzten Tagen ist deutliche Kritik an einem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens, das Schwarz-Gelb in der letzten Woche vor der Parlamentarischen Sommerpause noch auf die Tagesordnung des Bundestages gehievt hatte, laut geworden – zu Recht: Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig Meldeämter ihre Daten an Adresshändler und Werbefirmen weitergeben können. Auch ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten würde nicht greifen. Seit Jahren liegt das Melderecht in der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Aber erst jetzt hat der Gesetzgeber gehandelt - und beim Datenschutz komplett versagt.
Vor wenigen Tagen hatten sich bereits die Mitglieder des federführenden Handelsausschusses (INTA) des Europäischen Parlaments gegen ACTA ausgesprochen. Heute ist das Plenum des Parlaments dem Votum des federführenden Ausschusses gefolgt und hat das ACTA-Abkommen endgültig abgelehnt. Als Grüne, die sich seit langem gegen ACTA aussprechen, haben wir uns sehr über den heutigen Beschluss gefreut. Gleichzeitig hat Konstantin den Beschluss zum Anlass genommen, die Bundesregierung noch einmal dazu aufzufordern, ihre bisherige Strategie des Taktierens in Sachen ACTA ein für allemal zu beenden, den Willen der Bevölkerung endlich ernst zu nehmen und sich mit Nachdruck gegen eine Neuauflage von ACTA und für eine dringend benötigte Reform des Urheberrechts auf europäischer Ebene einzusetzen. Denn: Nur so kann es gelingen, die Akzeptanz des Urheberrechts wieder herzustellen.