Heute gingen die Breitbandförderkriterien durch das Kabinett. Die Förderkriterien für das Ausbauprogramm sind zu kurzsichtig gedacht. Damit werden viele Fördergelder in alte Kupferleitungen gesteckt, statt in die zukunftsfähige Glasfaser. Zukunftsfähige Technologien werden de facto benachteiligt, weil Bundesminister Dobrindt das Programm auf das Enddatum 2018 und 50Mbit/s konzipiert hat. Damit schließt er das Tor für nachhaltige Betreibermodelle und Glasfaser. Er verspielt die Zukunft dieses Landes. Wenn wir jetzt in Kupfer und Vectoring investieren, halten deren Übertragungsraten nicht mehr lange mit den Ansprüchen Schritt. Die Folge wird ein zweites Förderprogramm in der Zukunft sein, das viel Geld und Zeit kosten wird. Das hätte Dobrindt uns allen ersparen können.
Offenheit hat die technische Entwicklung des Netzes und der Digitalisierung, wie wir sie heute kennen, erst ermöglicht: Ob Open Source, […]
In den letzten Tagen gab es eine gewisse Unklarheit und Verunsicherung über den weiteren Verlauf eines Gesetzes, das der Praxis der sogenannten "Zwangsrouter" einen gesetzlichen Riegel vorschieben sollte. So wurden unter anderem spekuliert, ob es durch eine Positionierung des Bundesrats sogar dazu käme, dass das Gesetz gegen den Routerzwang doch noch scheitern könne. Um es gleich vorweg zu nehmen, diese Gefahr ist zunächst gebannt. Wir schauen dem weiteren Gesetzgebungsprozess also nunmehr optimistisch entgegen und freuen uns, dass es nunmehr so scheint, als seien die "Zwangsrouter" tatsächlich bald Geschichte.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der "Landesverrats-Affäre"? Muss der Gesetzgeber JournalistInnen besser schützen? Welche Probleme ergeben sich für die journalistische Arbeit? Mitschnitt des Livestreams von unserem Fachgespräch. Es diskutierten miteinander: Carola Witt (Justiziariat NDR), Dr. Christian Rath (Journalist, Schwerpunkt Rechtspolitik), Gunther Latsch (DER SPIEGEL), Dr. Nikolaos Gazeas (Universität Köln, Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht), Dr. Ulf Buermeyer (Richter am Landgericht Berlin), David Crawford (Senior Reporter CORRECT!V), Tabea Rößner MdB (Sprecherin für Medienpolitik, Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion) und Hans-Christian Ströbele MdB (Mitglied im Rechtausschuss, Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion).
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil zum Fall Max Schrems und der Datenweitergabe von Facebook-Daten in die USA "Safe Harbor" für ungültig erklärt. Auf der Basis von Safe Harbor haben Unternehmen wie Facebook 15 Jahre lang Unmengen personenbezogener Daten von Europäern in die USA gesendet. Mit dem heutigen Urteil ist klar, dass all diese Datentransfers das Grundrecht auf Datenschutz verletzt haben. Die Europäische Kommission und der irische Datenschutzbeauftragte müssen jetzt jegliche weitere Datentransfers im Rahmen von Safe Harbor in die USA unterbinden.
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „Safe Harbor“-Abkommen gleicht einem Paukenschlag. Der Gerichtshof hat unmissverständlich klar gemacht, dass die USA, wie bis heute von Europäischer Kommission und Bundesregierung behauptet, eben kein sicherer Hafen für unsere Daten ist. Das Urteil ist die erste gravierende Konsequenz, die aus der Massenüberwachung der NSA, auf die uns Edward Snowden aufmerksam gemacht hat, gezogen wird. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige sowohl für die Europäische Kommission als auch die Bundesregierung. Die bisherige Datenaustauschpraxis ganzer Wirtschaftszweige steht offen in Frage. Die Verunsicherung ist groß. All dies war absehbar.
Derzeit diskutieren wir intensiv über die von der schwarz-roten Bundesregierung geplante Wiedereinführung der hochumstrittenen Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat. In der aktuellen Ausgabe des „Spiegel“ wird auf die Praxis einer exzessiven Datenspeicherung durch zahlreiche Mobilfunkanbieter verwiesen, die zwar seit Jahren bekannt, an der sich aber trotz intensiver Bemühungen der Datenschutzaufsicht bis heute kaum etwas geändert hat. Betreffende Daten liegen noch immer bis zu 6 Monate in den Abrechnungssystemen von Telekom, Vodafone und Telefónica. Das sind klare Verstöße gegen das Erforderlichkeitsprinzip des Datenschutzrechts. Die damit geschaffenen Risiken für mögliche missbräuchliche Zugriffe, auch seitens der Sicherheitsbehörden, sind nicht akzeptabel und rechtswidrig.