Das jüngst vom wissenschaftlichen Beirat des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlichte Gutachten zu den Aufgaben und der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat nicht zu Unrecht für einige Aufregung gesorgt. Dass eine Reduzierung von Werbung sicherlich sinnvoll ist, darin werden viele mit dem Gutachten übereinstimmen. Dennoch hat der Beirat hier ein Papier veröffentlicht, welches in vielerlei Hinsicht problematisch ist. Unverständlich erscheint, warum der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums sich einem Gebiet widmet, welches nicht in sein Ressort fällt. Auf meine schriftliche Anfrage zu dem Gutachten antwortet die Bundesregierung, der Beirat bestimme den Gegenstand seiner Beratungen selbst. Es mag ja sein, dass der Beirat sich des Themas aus eigener Initiative angenommen hat. Verwunderlich ist aber, dass nicht das Finanzministerium, sondern die Staatsministerin für Kultur und Medien auf die Anfrage antwortet. Wenig substantiell fallen auch ihre Antworten aus.
Das Urteil des EuGH zum sogenannten „Recht auf Vergessen“ ist einige Monate her, die Diskussion rund um die Umsetzung der Vorgaben bei der Löschung von Links durch Google ruhiger geworden. Indes sind die Löschungen in vollem Gange, die dabei aufgetauchten Fragen weiterhin dringlich und bedürfen einer Lösung.
An diesem Donnerstag werden zwei Zeugen des Bundesnachrichtendienstes angehört. Im Vorfeld der Sitzung berichteten Medien über ein Massenüberwachungssystem, in das der Bundesnachrichtendienst, sollten sich die Berichte als zutreffend erweisen, tief verstrickt war. Zudem kam es im Vorfeld der heutigen Sitzung zu einem Einschüchterungsversuch von Bundesregierung und Bundesnachrichtendienst gegenüber den Abgeordneten.
Die Frage, wie man die Netzneutralität sichert, ist eine der Schlüsselfragen der digitalen Gesellschaftspolitik. Seit Jahren weigern sich die Bundesregierungen unter Angela Merkel, die gleichberechtigte Übertragung von Daten im Internet gesetzlich abzusichern. Anlässlich der sich derzeit konkretisierenden Schaffung der rechtlichen Basis für die gesetzliche Absicherung der Netzneutralität in den USA durch die Regulierungsbehörde habe ich heute die die Bundesregierung noch einmal aufgefordert, ihre bisherige Blockadehaltung endlich zu beenden.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Matthi Bolte einen Gastbeitrag verfasst, in dem er über die Regierungserklärung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft zum Thema "Gestaltung des digitalen Wandels in Nordrhein-Westfalen" und die grüne Akzentsetzung in der Netzpolitik berichtet.
Über Monate hinweg spielte der Bundeswirtschaftsminister der Großen Koalition medienwirksam mit der „Zerschlagung“ Googles. Anfang Mai hießt es noch: „Wir haben debattiert, jetzt werden wir handeln.“ Von solchen Versprechen ist plötzlich keine Rede mehr. Einen Regulierungsbedarf sieht man plötzlich nicht mehr. Damit, dass der Wirtschaftsminister die Diskussion kurzerhand für beendet erklärt hat, geben wir uns nicht zufrieden. Vor dem Hintergrund weitreichender, aber bisher folgenloser Ankündigungen möchten wir im Rahmen eines Fachgesprächs erörtern, welche Effekte die großen digitalen Plattformen auf Wirtschaft, Wettbewerb und NutzerInnen haben und wo gegebenenfalls politischer Handlungsbedarf besteht.
Am 26. Februar 2015, findet eine hoch interessante Diskussions-Veranstaltung zur „Digitalen Agenda“ der Bundesregierung statt. In ihrer Reihe „Berliner Disput“ lädt die Heinrich-Böll-Stiftung jeweils zwei renommierte Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik oder Kunst dazu ein, eine gesellschaftliche Kontroverse zu führen. Ein Abend, zwei Positionen. Unter dem Titel „Digitale Agenda – Wie weiter?“ diskutieren am 26. Februar Doro Bär und Sascha Lobo.