Die ARD hat gestern die TagesWEBschau gestartet. Das Magazin will wichtige Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und allen anderen Bereichen der […]
Am gestrigen Sonntagabend wurden die im Rahmen der schleswig-holsteinischen Koalitionsverhandlungen von einzelnen Untergruppen verhandelten Ergebnisse abschließend in großer Runde besprochen und der Entwurf eines Koalitionsvertrag schließlich von den jeweiligen Landesvorsitzenden von SPD, SSW und Grünen vorgestellt. Der Entwurf des Koalitionsvertrags, der an diesem Samstag noch von den jeweiligen Parteitagen beschlossen werden muss, steht ab heute zum download bereit. An dieser Stelle möchten wir Euch stichpunktartig die wichtigsten Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe Innen & Justiz vorstellen, deren Arbeit Konstantin mit zwei Abgeordneten aus Schleswig-Holstein als Verhandlungsführer der Grünen in den vergangenen gut zweieinhalb Wochen intensiv begleitet hat.
Am 29. Mai führte der Innenausschuss einen Workshop zur geplanten EU-Datenschutzverordnung durch, für die ich der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments bin. Gemeinsam mit dem Ausschuss-Sekretariat und den zuständigen Abgeordeneten der anderen Fraktionen hatte mein Büro ein sehr interessantes Programm zusammengestellt. Wegen des großen Andrangs war es uns sogar gelungen, den Plenarsaal nutzen zu dürfen, der auch wirklich recht voll wurde. Als Bericht haben wir außerdem die zugehörigen Tweets zusammengestellt.
Vor wenigen Tagen war es soweit: Die EU-Kommission hat Klage gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Sachen Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhoben. Die Kommission sieht die Bundesrepublik auch weiterhin in der Pflicht, die bestehende Richtlinie vollständig umzusetzen. Eine ganz ähnliche Argumentation ist auch immer wieder von der konservativen Seite der derzeitigen Bundesregierung zu vernehmen. Die teilweise ins Hysterische abgleitenden Vorwürfe und Kommentare aus Unionskreisen in Sachen Klage verfolgen nur ein Ziel: Sie sollen von der eigenen Verantwortung in Sachen Vorratsdatenspeicherung ablenken.
Voraussichtlich Anfang Juli wird das Europäische Parlament über das ACTA abstimmen.Insgesamt ist noch längst nicht sicher, dass das umstrittene Urheberrechtsabkommen von der Mehrheit der Parlamentarier tatsächlich abgelehnt wird, auch wenn dies immer wieder verbreitet wird. Um noch einmal ein deutliches Zeichen gegen ACTA zu setzen, werden daher am Samstag, den 9. Juni 2012, eine Vielzahl von Demonstrationen und Aktionen durchgeführt. Überall rufen überparteiliche Bündnisse dazu auf, friedlich und bunt für ein freies Internet, den Schutz unserer Bürgerrechte und gegen ACTA auf die Straße zu gehen – auch wir Grünen sind erneut Teil dieser Bündnisse.
Heute haben drei Ausschüsse des Europäischen Parlaments ihre Stellungnahmen zum umstrittenen ACTA-Abkommen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums abgestimmt - und das Abkommen, teilweise sehr deutlich, kritisiert. Der Entwicklungsausschuss wird am 4. Juni 2012 über ACTA abstimmen abstimmen, der federführende Außenhandelsausschuss am 20. Juni 2012. Die endgültige Entscheidung über ACTA wird dann im Straßburger Plenum des Europäischen Parlaments zwischen dem 3. und 5. Juli 2012 fallen. Bis dahin gilt es, weitere Abgeordnete von der Unsinnigkeit von ACTA zu überzeugen und Aufklärungsarbeit bezüglich der mit ACTA verbundenen Unklarheiten und Gefahren zu leisten.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist ein grüner Erfolg. Unser Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt: Die geschaffenen voraussetzungslosen Auskunftsrechte werden von den Bürgerinnen und Bürgern immer stärker genutzt. Sie erwarten zu Recht, dass die vielfältigen Möglichkeiten des Internets genutzt werden. Weitere Reformen in Sachen IFG müssen dringend auf den Weg gebracht werden. Insbesondere brauchen wir die Aufnahme eines Informationsgrundrechts in das Grundgesetz, starke Open-Data-Verpflichtungen der Verwaltung und ein neues Informationsfreiheitsgesetz, mit dem verhindert wird, dass Behörden Informationen aufgrund eines zu weitgehenden Verständnisses von Betriebsgeheimnissen zurückhalten. Hierfür sprechen wir Grünen uns seit langem aus. Am 25. Mai 2012 beriet der Deutsche Bundestag in seiner 182. Sitzung über unseren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, in dem wir uns für die Aufnahme der Informationsfreiheit als Informationszugangsgrundrecht in Artikel 5 des Grundgesetzes aussprechen.