Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird seit langem kontrovers auf politischer Ebene diskutiert. Das „Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai 2010 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Seiten von WLAN-Betreibern geführt. Folge des Urteils war, dass viele Straßencafés aber zum Beispiel auch Hotels ihre Angebote stark eingeschränkt oder gleich komplett eingestellt haben. Kritiker des Urteils, darunter zahlreiche Juristen aus dem IT-Bereich, haben immer wieder darauf verwiesen, dass der BGH in seinem Urteil des maßgeblichen Paragraphen des Telemediengesetzes (TMG) nicht berücksichtigt hat. Nun liegen ein Antrag und ein Gesetzesentwurf zur parlamentarischen Beratung vor. Wir begrüßen zwar die Intention beider Initiativen, sehen jedoch auch jeweilieg Schwächen, so dass wir in Kürze einen eigenen Gesetzesvorschlag unterbreiten werden.
Momentan gibt es auf sueddeutsche.de eine Diskussion zu ACTA und der Zukunft des Urheberrechts. Einen grundsätzlichen Aufschlag gab es von Dirk von Gehlen und jetzt folgen Interviews mit Fachpolitikern aus den einzelnen Parteien. Ab heute steht auch das Interview mit Malte Spitz auf der Seite was ihr unten nachlesen könnt und stark auf dem Beschluss (PDF) der vergangenen Parteitages aufbaut und die grüne Position deutlich macht. Die Debatte läuft auch bei twitter unter dem Hashtag #urheberdebatte. Das Inteview im Wortlaut dokumentieren wir hier.
Die Grüne Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein lädt am Donnerstag, 3. Februar 2011, um 19:00 Uhr ins Kieler Wissenschaftszentrum zu einer netzpolitischen Diskussionsveranstaltung mit dem Titel "Kulturflatrate und Abmahnwahn"
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