Gerade hat Konstantin die Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage zum Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof und den Konsequenzen für die Frage der Videoüberwachung erhalten. Bundesinnenminister Friedrich nutzte das Wochenende, um uns mit der Veröffentlichung zuvorzukommen, seine Interpretation der Dinge darzulegen und seine Forderung nach einem Ausbau der Videoüberwachung zu wiederholen. Über die konkrete Umsetzung sei man, wer hätte das gedacht, mal wieder im Gespräch mit der Bahn. Die Antworten auf unsere Anfrage sind überwiegend ausweichend, soweit das überhaupt möglich war. Die Bundesregierung ist ersichtlich nicht interessiert, mehr Licht und Transparenz in die Praxis des grundrechtsbeschränkenden Einsatzes von Videoüberwachungen bei der DB AG zu bringen. Wir werden insgesamt mit einer weiteren Anfrage im Detail nachsetzen und Widersprüche benennen.
Nachdem vor Kurzem erneut und diesmal gleich in einem wissenschaftlichen Gutachten bestätigt wurde, dass nahezu alle US-Behörden freien Zugriff auf die bei US-Unternehmen gelagerten Cloud-Daten haben, habe ich die Bundesregierung im Rahmen der mündlichen Fragestunde des Bundestages hierzu befragt. Die Antwort der Bundesregierung macht deutlich: CDU/CSU und FDP tricksen, um den Datenschutz weiter auszuhöhlen. Bei Ihnen sind unsere Bürgerrechte in mehr als schlechten Händen.
Vor Kurzem übte der Bundesrechnungshof im Zuge der Vorstellung seines Jahresberichts (pdf) massive Kritik an den IT-Ausgaben des Bundes. In dem vor gut zwei Wochen vorgestelltem Prüfbericht kritisiert der Bundesrechnungshof sowohl die Beschaffungs- als auch die Nutzungspraxis und führt mehrere Beispiele an. Zudem wird darauf verwiesen, dass man bereits im Jahr 2005 auf Mängel aufmerksam gemacht habe, diese aber bis heute kaum berücksichtigt worden seien. So sei es zumBeispiel noch immer nicht gängige Praxis, dass IT-Aufträge ausgeschrieben werden. Konstantin hat die Kritik des Bundesrechnungshofs zum Anlass genommen, um bei der Bundesregierung nachzuhaken.
Im September 2011 haben sich am Rande der UN-Generalversammlung in New York die Regierungen von knapp 50 Ländern auf Initiative der USA und Brasiliens offiziell zur Open Government Partnership (OGP) zusammengeschlossen. Zahlreiche Vertreter der Zivilgesellschaft drängen seit langem auf eine raschen Beitritt Deutschlands zur Open Government Partnership. Wir Grünen unterstützen die Forderung der zivilgesellschaftlichen Akteure seit langem. Um die Bereitschaft zu steigern, der Initiative eventuell doch noch zeitnah beizutreten, hat Konstantin der Bundesregierung vor Kurzem eine weitere Frage bezüglich des deutschen Engagements im Rahmen der Open Government Partnership gestellt. Nun liegt die Antwort vor.
Im Rahmen der letzten parlamentarischen Fragestunde habe ich die Bundesregierung zum Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz befragt und wollte insbesondere wissen, welche Konsequenzen sie aus den letzten Datenschutz-Skandalen zieht. Die Antwort der Bundesregierung ist weitestgehend nichtssagend. Eine Einschränkung der Videoüberwachung von Beschäftigten ist nicht vorgesehen.
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gibt es - nicht nur innerhalb der schwarz-gelben Koalition - eine intensive Diskussion um dieses Mittel der Strafverfolgung, seinen Nutzen und die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme, die insofern einen rechtsdogmatischen Dammbruch darstellt, als dass die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger verpflichtend anlasslos und verdachtsunabhängig auf Vorrat gespeichert werden. Gerade hat die Europäische Kommission Deutschland eine letzte Frist gesetzt, die bestehende Richtlinie umzusetzen. Der Zeitpunkt dieser Fristsetzung überasscht aus meheren Gründen. Nun wurde bekannt, dass sich Innenminister Friedrich, der innerhalb der Bundesregierung eigentlich nicht die Federführung in Sachen Vorratsdatenspeicherung innehat, ein Schreiben an die Europäische Kommission verfasst hat, in dem er die "Nichtumsetzung" bemängelt. Zu dem Schreiben des Innenministers und möglichen Auswirkungen hat Konstantin eine parlamentarische Frage an die Bundesregierung gerichtet.
Die Debatte, ob Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen Warnhinweise an ihre Kunden verschicken sollen, wurde in den letzten Wochen und Monaten intensiv geführt – auch da die FDP-Bundesjustizministerin entsprechende Warnhinweismodelle ablehnt, gleichzeitig aber das ebenfalls von der FDP geführte Bundeswirtschaftsministerium kürzlich eine Studie der Fachhochschule Köln hat erstellen lassen, die sich für ein solches “vorgerichtliches Mitwirkungsmodell” ausspricht. Der Branchenverband eco hat ein rund 40-seitiges Gegengutachten in Auftrag gegeben, das unter der Leitung des renommierten Professor Hoeren erstellt wurde und zu dem Schluss kommt, dass derartige Modelle aus vielfältigen Gründen rechtswidrig sind. Anlässlich höchst widersprüchlicher Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung bezüglich in Sachen Warnhinweismodellen hat Konstantin im Rahmen der gestrigen Parlamentarischen Fragestunde eine Frage an die Bundesregierung gerichtet.