In den letzten Wochen und Tagen haben wir hier immer wieder über die „Digitale Agenda“ der Bundesregierung berichtet. Unsere Kritik richtete sich sowohl gegen den Inhalt der „Agenda“, die ihren Namen nicht verdient, als auch gegen das Vorgehen der Bundesregierung, die immer wieder Beteiligung in Aussicht gestellt hatte, letztendlich aber weder den gleichnamigen Ausschuss „Digitale Agenda“ des Bundestages, noch die Zivilgesellschaft am Erarbeitungsprozess beteiligten. Angesichts der Nicht-Beteiligung von Parlament und Zivilgesellschaft an der Erarbeitung der „Digitalen Agenda“ ist es beinahe nur eine unbedeutende Anekdote am Rande, dass auch der „Digital Champion“ der Bundesregierung, Gesche Joost, nach eigener Auskunft ebenfalls nicht an der Erarbeitung beteiligt wurde - wie die Bundesregierung nun auf Nachfrage von .
Derzeit ist das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP in aller Munde. Kaum bekannt ist, dass parallel zahlreiche, durchaus vergleichbare internationale Abkommen verhandelt werden, eines davon ist das transatlantische Freihandelsabkommen für Dienstleistungen (TISA: Trade Service Agreement). Nach Veröffentlichungen von Verhandlungsdokumenten wurde immer wieder die Sorge geäußert, dass es durch die Geheimverhandlungen zu einer Absenkung von deutschen und europäischen Datenschutzstandards kommen könnte. Hierzu hat Konstantin die Bundesregierung befragt. Sie macht sich offenbar wenig Sorgen.
Die Reaktion auf die amerikanische Überwachung kann nur auf europäischer Ebene erfolgen. Jan hat am Wochenende in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dazu einen Gastbeitrag veröffentlich. An dieser Stelle einige Auszüge. Den vollständigen Originalbeitrag findet Ihr auf den Seiten der FAZ.
Die Veröffentlichung des Artikels „Pillendreher als Datendealer“ im SPIEGEL“ vom 19. August 2013 hat erneut die Diskussion entfacht, inwieweit der Datenschutz beim Rezeptdatenhandel be- bzw. missach­tet wird und inwieweit mit gehandelten Rezeptdaten für externe Datenaufberei­ter und Pharmafirmen eine Reidentifizierung von personenbezogenen Daten (Versicherte, Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker) möglich ist. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir, nachdem wir bereits im Jahr 2012 mit mehre­ren Schriftlichen Fragen das Thema parlamentarisch bearbeitet haben, nun die aktuellen Entwicklungen noch einmal aufgegriffen und eine Kleine Anfrage hierzu an die Bundesregierung gerichtet.
Christian Rath schreibt in seinem Artikel der gestrigen Taz mit dem Titel „Grundgesetz weiter als die Grünen“ mit Hinweis auf einen gemeinsamen Artikel von Katrin Göring Eckhardt und Jürgen Trittin, der in der Frankfurter Rundschau erschienen ist, in dem die beiden unter anderem eine Weiterentwicklung von Artikel 10 GG zu einem umfassenden Kommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis fordern, dass dies bereits „längst gültiges Recht“ sei. Er bezieht sich dabei explizit auf die Einbeziehung von SMS und Emails. Mit seinem Hinweis, dass dies bereits Rechtslage sei, hat er jedoch nur in Teilen Recht.
Die Bundesregierung scheint aus den Erfahrungen im Zuge der Verhandlungen des sogenannten, letztendlich gescheiterten ACTA-Abkommens wenig gelernt zu haben. Maßgeblich für dessen Scheitern war eine absolut unzureichende Transprarenz der Verhandlungen und eine mangelnde Beteiligung der nationalen Parlamente sowie der Zivilgesellschaft. Nun stehen die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika vor der Tür. Auf meine Frage, ob sie über den Inhalt eines ersten Entwurfs des Verhandlungsmandats berichten kann, schweigt sich die Bundesregierung aus und verweist stattdessen nebulös auf andere Abkommen der EU mit Drittstaaten. Die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage lässt nur einen Schluss zu: Die Bundesregierung scheint bei dem neuen Abkommen die gleichen Fehler machen zu wollen, wie sie sie bereits bei ACTA gemacht hat.
Gerade hat Konstantin die Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage zum Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof und den Konsequenzen für die Frage der Videoüberwachung erhalten. Bundesinnenminister Friedrich nutzte das Wochenende, um uns mit der Veröffentlichung zuvorzukommen, seine Interpretation der Dinge darzulegen und seine Forderung nach einem Ausbau der Videoüberwachung zu wiederholen. Über die konkrete Umsetzung sei man, wer hätte das gedacht, mal wieder im Gespräch mit der Bahn. Die Antworten auf unsere Anfrage sind überwiegend ausweichend, soweit das überhaupt möglich war. Die Bundesregierung ist ersichtlich nicht interessiert, mehr Licht und Transparenz in die Praxis des grundrechtsbeschränkenden Einsatzes von Videoüberwachungen bei der DB AG zu bringen. Wir werden insgesamt mit einer weiteren Anfrage im Detail nachsetzen und Widersprüche benennen.
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