In der vergangenen Sitzungswoche debattierte Deutsche Bundestag unter anderem über den geplanten Zensus, sowie den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021. Meine Rede, die ich zu Protokoll gegeben habe, veröffentliche hier zur Dokumentation. Wie immer freue ich mich über Kommentare und Anregungen.
Gestern hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ihren 6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und […]
In mehreren Sitzungen haben die Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz und Digitale Agenda die Bundesregierung sowie Vertreter von Facebook zum […]
Dass die GroKo dieser Tage im Eilverfahren versucht, noch möglichst viele Gesetze durch den Bundestag zu peitschen, mussten wir nun bereits mehrfach beobachten. In ihren Änderungsvorschlägen zum Bundesversorgungsgesetz versucht sie nun wieder einmal, den Datenschutz durch die Hintertür auszuhebeln - und bedient sich dabei perfidester Tricks.
Am 27. April 2017 hat der Bundestag das von der Bundesregierung eingebrachte neue Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) verabschiedet. Die grüne Bundestagsfraktion hat dem Gesetz nicht zugestimmt, denn die verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken dagegen sind gravierend. Die Bundesregierung nutzt die aktuell gebotene Sicherheitsdiskussion zum Rückbau des Rechtsstaats und der Bürgerrechte. Mehr Sicherheit schafft sie dadurch nicht.
Während die Bundesregierung weiterhin die Aufklärung im Fall Amri vernebelt, peitscht sie in dieser Woche mal wieder mehrere schwerwiegende Eingriffe in unsere Grundrechte durchs Parlament. Dabei wurden vielfach verfassungsrechtlichen Bedenken an Gesetzesvorhaben wie der Fluggastdatenspeicherung, dem BKA-Gesetz oder der Umsetzung der Europäischen Datenschutzreform deutlich gemacht. Doch dies alles interessiert die GroKo nicht – sie startet einen weiteren Mitternachtsausverkauf der Freiheitsrechte. Konstantins Blick auf diese Sitzungswoche könnt Ihr hier nachlesen.
Heute wurde den Fraktionen im Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übersandt. Hierbei handelt es sich bereits um den zweiten Entwurf. Den ersten Entwurf hatte das Bundesinnenministerium nach massiver Kritik zurückgezogen. Auch der neue Entwurf des Bundesinnenministers ist eine herbe Enttäuschung. Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel, mühsam erkämpfte Schutzstandards beim Datenschutz zu verwässern, unbeirrt fest. Diese Vorschläge helfen niemandem: Weder den Unternehmen, noch den Bürgerinnen und Bürgern. Für den Grundrechtsschutz im Digitalen sind sie verheerend. Das eigentliche Ziel der EU-Datenschutzreform, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer immer durchdigitalisierten Gesellschaft zu stärken, wird von der Bundesregierung gezielt sabotiert.