Dass die GroKo dieser Tage im Eilverfahren versucht, noch möglichst viele Gesetze durch den Bundestag zu peitschen, mussten wir nun bereits mehrfach beobachten. In ihren Änderungsvorschlägen zum Bundesversorgungsgesetz versucht sie nun wieder einmal, den Datenschutz durch die Hintertür auszuhebeln – und bedient sich dabei perfidester Tricks. Bei dem Bundesversorgungsgesetz handelt es sich eigentlich um ein genuin sozialpolitisches Gesetz, das mit dem Thema Datenschutz nicht das geringste zu tun hat. Vorgelegt wurde also ursprünglich ein Gesetzentwurf, welcher nur zehn Seiten enthielt. Der Opposition teilte man mit, es sei allenfalls noch mit redaktionellen Änderungen zu rechnen. Doch dann legte man kurz vor der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales einen ersten Änderungsantrag vor, der nicht weniger als 75 Seiten umfasste. In der Sache handelte es sich bei dem Änderungen um die an sich im Innenausschuss federführend liegende Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung.

Der Innenausschuss war zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal mitberatend beteiligt worden. Das Verfahren war an dieser Stelle folglich bereits doppelt GO-widrig. Denn nicht nur wurde mittels eines Änderungsantrages ein Inhalt geregelt, welcher weder vom ursprünglichen Gesetzgebungsgrund noch von den ursprünglichen Gesetzgebungszielen erfasst war. Auch der für den Datenschutz federführende Innenausschuss wurde schlichtweg umgangen. Und zu guter Letzt legte die Koalition vor der Ausschussberatung einen weiteren, 90-seitigen Änderungsantrag vor.

Bei einem Blick in den Änderungsantrag wird klar warum: Hier wird den Sozialpolitikerinnen und -politikern eine erste Tranche der aus der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) folgenden datenschutzrechtlichen Änderungen vor die Füße geworfen, die es in sich hat.

Bereits in der Anhörung zur Umsetzung der europäischen Datenschutzreform in Deutschland hatten die Sachverständigen gewarnt, man könne nicht genau sagen, was insgesamt von den Vorschlägen zu halten sei, ohne die konkrete Umsetzung in den Fachgesetzten zu kennen. Nun wiederholt sich, was die Bundesregierung auch im ersten Anpassungsgesetz versucht hat: Sie will die Betroffenenrechte abrasieren. Auskunftsrechte, Widerspruchsrechte der Betroffenen, aber auch Informationspflichten sollen wegrationalisiert werden. Der GroKo ist ganz einfach die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger bei dem Umgang mit  ihren persönlichen Informationen ein Dorn im Auge. Diese Haltung zeigt sie nun auch gegenüber den Sozial- und Finanzbehörden.

Der Gesetzentwurf schränkt die in der DSGVO verankerten Datenschutzrechte Betroffener massiv ein. Die Beschränkungen auf Auskunft und Information gehen weit über das von der DSGVO erlaubte Maß hinaus. Auch der Anspruch auf Löschung wird unverhältnismäßig eingeschränkt. Der Ausschluss des Rechts auf Widerspruch ist eine europarechtswidrige Verkürzung der Betroffenenrechte. Diese Beschränkung der Kontrollrechte bei einer vertraulichen Übermittlung von Daten an öffentliche Stellen ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht in Einklang zu bringen.

Hier liegen also offensichtliche Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung vor. Sowohl die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff als auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar bescheinigte dem Gesetzesentwurf dafür glatt die Europarechtswidrigkeit.

Doch damit nicht genug: Der Entwurf sieht weiterhin vor, dass den Bundesländern die Aufsicht über 600 Steuerbehörden entzogen werden soll. Stattdessen soll das nun die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit übernehmen. Dafür wurden gerade einmal zahme drei Stellen des höheren Dienstes veranschlagt.

Diese Zentralisierung der Datenschutzaufsicht ist ein durchsichtiger Angriff auf die föderale Struktur der Datenschutzaufsicht in Deutschland. Im Ergebnis wird damit die Datenschutzaufsicht gravierend geschwächt. Die ohnehin faktisch nahezu völlig fehlende Aufsicht über den Datenschutz in den von einem datenschutzfeindlichen Finanzministerium beaufsichtigten Finanzbehörden wird damit qua Gesetzes gen Null heruntergefahren. Diese gesetzliche Regelung dürfte weder mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das wiederholt ein Mehr an unabhängiger effektiver Aufsicht und Kontrolle gefordert hat, noch mit den europarechtlichen Vorgaben für effektive Datenschutzkontrollen in Flächenstaaten vereinbar sein.

Das hier praktizierte Verfahren kann man beim besten Willen nicht mehr als fahrlässig bezeichnen. Es ist bewusste eine Missachtung des Parlaments, der parlamentarischen Arbeit und der Rechte eines jeden einzelnen Abgeordneten. Wenn die Abgeordneten der Großen Koalition bei diesem Verfahren mitmachen, tragen sie selbst die Schuld an dieser Verzwergung des Parlaments.

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