Am Anfang der Legislatur hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Teil des am Ende der vorausgegangenen Legislaturperiode noch rasch unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetzes, der das Sperren von Seiten betrifft, per Ministererlass vom 17. Februar 2010 auszusetzen und stattdessen nur noch „Löschen statt Sperren“ zu wollen. Die Erfolge der Löschbemühungen sollten nach einem Jahr evaluiert werden. Heute wissen wir: Obwohl die einjährige Evaluierungsfrist abgelaufen ist, hat die Bundesregierung keinerlei Plan, wie die Evaluierung ausgestaltet und wer sie vornehmen soll - ein Armutszeugnis.
Während des letzten Jahres, in dem der Teil des Zugangserschwerungsgesetzes der das Sperren regelt, ausgesetzt war, haben die beteiligten Akteure erfolgreiche Anstrengungen unternommen, das Löschen von Darstellungen sexuellen Missbrauchs weiter zu verbessern und ihr Vorgehen verstärkt aufeinander abzustimmen. Seit langem sollte das so genannte Harmonisierungspapier unterzeichnet werden. Laut Bundesregierung ist es nun offenbar endlich bald soweit - pünktlich zum Auslaufen der Evaluierungsfrist.
Wir erinnern uns: Durch eine Kleine Anfrage der Linken zum “Sachstand `Löschen statt Sperren´” vom 20. Oktober 2010 hat sich herausgestellt, dass innerhalb des BKAs gerade einmal 6, 3 Vollzeitstellen für die Löschung von Seiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentieren, zur Verfügung stehen. Nun habe ich die Bundesregierung befragt, ob sie diese - sehr gering anmutende - Mitarbeiterzahl für ausreichend hält.
Am 25.10.2010 fandet im Unterausschuss Neue Medien des Bundestages ein öffentliches Expertengespräch mit Sachverständigen zum Thema „Kampf gegen Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: Technische und organisatorisch Fragen“ statt. Wir haben zu den ausführlichen Hintergründen der Anhörung gebloggt, genauso zu den von uns an die Bundesregierung gerichteten Fragen als Vorbereitung der Anhörung.
Gastbeitrag von Thomas Stadler, den wir als Sachverständigen zur Netzsperren-Anhörung im Unterausschuss Neue Medien eingeladen haben: Am gestrigen 25.10.2010 habe […]
Auf einem verfassungsrechtlich höchst fragwürdigem Weg hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung am Anfang der Legislatur darauf verständig, ein ordnungsgemäß im Bundestag verabschiedetes, vom Bundespräsidenten unterschriebenes und im Bundesgesetzblatt veröffentlichtes Gesetz, von dessen Sinnhaftigkeit man inzwischen nicht mehr überzeugt ist, einfach nicht anzuwenden. Das ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik so wohl einmaligen Vorgang, der von namhaften Verfassungsrechtlern als mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren, kritisiert wurde.
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