Gesten hat die Petition "Urheberrecht - Aussetzen der Ratifizierung von ACTA" die Marke von 50000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern errreicht. Da sie innerhalb von 4 Wochen nach Freischaltung erreicht wurde, wird der Bundestag eine öffentliche Anhörung zu ACTA durchführen. Heute haben Konstantin als innen- und netzpolitischer Sprecher und Memet Kilic als Obmann der Grünen im Petitionsausschuss ihre Freude über das Erreichen der Marke von 50.0000 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig haben sie die Bundesregierung noch einmal dazu aufgefordert, aus den Fehlern, die sie bei ACTA gemacht hat, zu lernen.
Derzeit streiten sich das FDP-geführte Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das FDP-geführte Bundesjustizministerium (BMJ) über die Sinnhaftigkeit von Warnhinweismodellen bei Urhebererechtsverletzungen. Am 15. März 2012 hat das BMWi zu einem „Wirtschaftsdialog“ eingeladen, um hinter verschlossenen Türen mit Vertreterinnen und Vertretern betroffener Unternehmen über entsprechende Warnhinweismodelle zu diskutieren. Sowohl über den Wirtschaftsdialog des BMWi als auch über die vom Branchenverband eco und anderer erarbeiteter Gegenstudien und den von uns an die Bundesregierung hierzu gerichteten Fragen hatten wir bereits ausführlich berichtet. Auch wenn die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage, die ich in der letzten Woche an sie gerichtet hatte, versicherte, dass im Rahmen der weiteren Überlegungen zur Implementierung von Warnhinweismodellen auch die Studien der Gegner entsprechender Modelle berücksichtigt werden sollen, verwundert es doch, dass im Rahmen der am 15. März stattfindenden Veranstaltung offenbar bewusst keine zivilgesellschaftliche Stimmen zu Wort kommen sollen.
Die Debatte, ob Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen Warnhinweise an ihre Kunden verschicken sollen, wurde in den letzten Wochen und Monaten intensiv geführt – auch da die FDP-Bundesjustizministerin entsprechende Warnhinweismodelle ablehnt, gleichzeitig aber das ebenfalls von der FDP geführte Bundeswirtschaftsministerium kürzlich eine Studie der Fachhochschule Köln hat erstellen lassen, die sich für ein solches “vorgerichtliches Mitwirkungsmodell” ausspricht. Der Branchenverband eco hat ein rund 40-seitiges Gegengutachten in Auftrag gegeben, das unter der Leitung des renommierten Professor Hoeren erstellt wurde und zu dem Schluss kommt, dass derartige Modelle aus vielfältigen Gründen rechtswidrig sind. Anlässlich höchst widersprüchlicher Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung bezüglich in Sachen Warnhinweismodellen hat Konstantin im Rahmen der gestrigen Parlamentarischen Fragestunde eine Frage an die Bundesregierung gerichtet.
Am Dienstag hat die Bundesregierung den neuen Breitbandatlas vorgestellt. Was zeigt uns das? Die Bundesregierung hat beim Breitbandausbau ihre eigenen Ziele verfehlt. Bis heute haben nicht alle Haushalte in Deutschland die Möglichkeit einen Internetzugang von 1 Mbit/s zu bekommen. Das wollte die schwarz-gelbe Koalition schon Ende 2010 erreicht haben. Über ein Jahr später ist es noch immer nicht so weit. Somit ist nicht einmal eine Basisversorgung für alle möglich.
CDU/CSU und FDP geben vor, das Urheberrecht im Internet zu verbessern. Tatsächlich tut die schwarz-gelbe Koalition hierfür rein gar nichts. Den seit Jahren angekündigten dritten Korb einer dringend benötigten Urheberrechtsreform, der groß als Wissenschaftskorb angekündigt war und tatsächliche Verbesserungen für Viele bringen könnte, schiebt sie weiter auf die lange Bank. Ob der Korb in dieser Legislaturperiode überhaupt noch kommt, ist mittlerweile mehr als fraglich. Die schwarz-gelbe Koalition hat mit ihrem gestrigen Beschluss erneut ihre Rückwärtsgewandheit demonstriert. Statt die Verlage dabei zu unterstützen, zukunftsgewandt neue Geschäftsmodellen zu entwickeln und tatsächlich das durch Internet und Digitalisierung reformbedürftige Urheberrecht im Sinne aller Beteiligten anzugehen, tut sie das genaue Gegenteil: Sie setzt ihre bisherige Lobbypolitik fort, verteilt großzügig verfrühte Wahlkampfgeschenke und duckt sich ansonsten weg.
In ihrem Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 kündigten CDU, CSU und FDP an, eine Stiftung Datenschutz schaffen zu wollen. Um den aktuellen Stand in Sachen Stiftung zu erfahren, habe ich am 26.01.2012 eine Kleine Anfrage mit dem Titel “Unklarheiten bei der Stiftung Datenschutz” (pdf 63 KB) gestellt. Die Bundesregierung bestätigte in ihren Antworten unsere ärgsten Befürchtungen: Das für die Stiftung vorgesehene Konzept fällt weit hinter den ohnehin stark verbesserungsbedürftigen Status Quo bei Datenschutzauditierung und Gütesiegel zurück. Die Akzeptanz und die Durchschlagskraft der Stiftung sind aus heutiger Perspektive akut gefährdet. Die Stiftung droht zu einem schwarz-gelben Wirtschaftstrojaner zu verkommen. In einem Interview mit dem MDR Info zur Stiftung Datenschutz und deren geplanten Standort in Leipzig konnte ich meine Kritikpunkte an der Ausrichtung, der fehlenden Unabhängigkeit und die wirtschaftsnahe Besetzung der Stiftung äußern. Das Interview mit dem MDR findet Ihr hier.
Heute hat Google seine Datenschutzrichtlinien geändert. Zu dieser Änderung und dem auch weiterhin fehlenden Gestaltungswillens der schwarz-gelben Bundesregierung im Bereich des (Internet-)Datenschutzes hat Konstantin folgendes erklärt.
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