Bei netzpolitik.org läuft gerade eine sehr interessante Diskussion darüber, ob es sich bei den Änderungen des Entwurfs des TKG durch die Regierungskoalitionen um den Versuch handelt, eine "Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" einzuführen. Die Aussage von Manuel Höferlin (FDP), bei der jetzigen Formulierung des § 97 Abs. 4 TKG handele es sich um den Stand der TKG-Novelle aus dem Jahr 2004, macht die Widersprüche in der Debatte noch größer. Daher hier eine kurze Analyse der Geschehnisse und Diskussionen der letzten Wochen und Monate.
Die Anschläge in Norwegen machen uns tief betroffen. Unser Mitgefühl gehört den Angehörigen der Opfer, wir stehen solidarisch an der Seite der Norwegerinnen und Norweger. Vor dem Hintergrund der entsetzlichen Taten eines Mannes, der offenbar als Einzeltäter aufgrund seines verirrten, christlich-fundamentalistischen, anti-muslimischen Weltbild handelte, sollten die Bürgerinnen und Bürger eine ernsthafte, problembezogene Auseinandersetzung der Politik erwarten dürfen, denn die Diskussion um die Vermeidbarkeit solcher Taten ist richtig und wichtig.
Der Erkenntnis geschuldet, dass die Netzpolitik „bis heute ein weitgehend weißer Fleck in der Parteienlandschaft“ ist und die CSU „schon immer an der Spitze des technischen Fortschritts“ stand, veranstaltet „die einzig wahre Netzpartei“ heute ihren lang erwarteten netzpolitischen Kongresses mit dem Titel „In Freiheit und Fairness“ (hashtag: #meininternet). Besonderes „Schmankerl“ der Veranstaltung dürfte der mit Spannung erwartete Vortrag des Vorsitzenden der CSU, Horst Seehofer, mit dem Titel „Mein Internet“ werden. Der „Kongress“ kann per Livestream verfolgt werden.