Statt der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Einschränkung verschärft die Bundesregierung die Sicherheitsgesetze und weitet die Befugnisse aus. Damit schreitet der auch im IT-Sicherheitsgesetzentwurf angelegte, scheibchenweise Ausbau des BKA zum Bundes-FBI unter Schwarz-Gelb voran. Die Vorgehensweise der Koalition belegt einmal mehr ihre Ignoranz gegenüber dem Datenschutz. Den Preis dafür zahlen die Bürgerinnen und Bürger, mit der Beschränkung ihrer grundrechtlich verbürgten Rechte. Dass die SPD dieses Spiel mitspielt, ist aus unserer Sicht unverständlich.
Zur jüngsten Forderungen von Innenminister Friedrich nach härteren Auflagen für Google und Facebook hat Konstantin heute folgendes erklärt: Die jüngsten Äußerungen markieren eine absurde Kehrtwende eines planlosen Ministers. Friedrichs plötzliche Forderungen nach einem härteren Vorgehen gegen die Internetmonopolisten Google und Facebook sind zudem unglaubwürdig. Wir haben Innenminister Friedrich in den letzten Jahren mehrfach aufgefordert, seinen höchst fragwürdigen Kurs zu verlassen und den verfassungsrechtlich garantieren Schutz vor Ausspähung durchzusetzen. Den Schutz der Bürgerinnen und Bürger hat er hinter den Interessen großer Unternehmen zurückgestellt.
In einer aktuellen Pressemitteilung haben die Mitglieder des Arbeitskreises Netzpolitik der CDU gerade noch einmal ihre „Bedenken hinsichtlich der Wirkung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage“ zu Protokoll gegeben. Schaut man einmal, wer zu den Mitgliedern des Arbeitskreises gehört, wundert man sich doch sehr. Darunter u.a auch Abgeordnete wie Günter Krings, die heute morgen in einer schleunigst einberufenen Pressekonferenz noch den nun gefundenen Kompromiss zum Leistungsschutzrecht abgefeiert und zu Protokoll gegeben haben, es gäbe keinerlei Bedenken mehr. Angesichts der Aussagen in der Pressemitteilung gehen wir davon aus, dass sich die Arbeitskreis-Mitglieder bei der morgigen namentlichen Abstimmung gegen das Leistungsschutzrecht aussprechen werden.
Der von CDU/CSU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zum Melderecht war eine atemberaubende Mischung aus fragwürdiger Wirtschaftsnähe und Populismus. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir immer wieder eine dringend notwendige Überarbeitung angemahnt - gemeinsam mit einem engagierten zivilgesellschaftlichem Bündnis, das im Rahmen der Beratungen im Bundesrat über 190.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern gesammelt hatte. Über den Verlauf der aus unserer Sicht erfolgreichen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss und dem nun gefundenen Konpromiss zum Meldegesetz haben wir uns gemeinsam mit dem Bündnis "Meine Daten sind keine Ware" sehr gefreut - und gleichzeitig deutlich gemacht, dass weitere Verbesserungen aus unserer Sicht notwendig sind.
Am Montagmorgen lädt der Deutschlandfunk im Rahmen der Sendereihe „Kontrovers“ regelmäßig zum politischen Streitgespräch über ein aktuelles politisches Thema. An diesem Montag stand der umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz, der diese Woche nach dem Willen von CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden soll, auf der Agenda. Unter dem Titel „Der gläserne Mitarbeiter – Was dürfen unsere Chefs über uns wissen“ diskutierte Konstantin mit Norbert Geis, MdB der CSU und Mitglied des Rechtsausschusses sowie Roland Wolf, Geschäftsführer Bund der deutschen Arbeitgeber (BDA).
abgestimmt. Dabei haben die Konservativen gemeinsam mit der FDP Vorschläge für bessere Exportkontrollen von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck abgeblockt, also von Gütern, die sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke eingesetzt werden können. An dieser Stelle kommentiert Ska Keller, handelspolitische Sprecherin der Grünen Europafraktion, in einem kurzen Gastbeitrag die heutige Abstimmung.
Heute meldeten mehrere Medien, dass die Bundesregierung offenbar vorerst auf die von der EU geforderte Regelung der Vorratsdatenspeicherung verzichten will. Grund für die Entscheidung war nach Angaben aus deutschen EU-Kreisen der nach wie vor anhaltende Streit über die Umsetzung der Richtlinie innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung war angesichts der nach wie vor nicht nachgewiesenen Zweckdienlichkeit der Vorratsdatenspeicherung überfällig. Als Grüne haben wir die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, sich endlich von der Umsetzung der Richtlinie zu verabschieden und hatten in dieser Legislatur mehrere Anträge vorgelegt, in dem wir die Bundesregierung auffordern, von diesem grundrechtlich höchst fragwürdigem Instrument zu verabschieden. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung darf nur ein erster Schritt sein.
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