Das Prinzip der Netzneutralität war nicht nur grundlegend für die bisherige, offene Entwicklung des Internets, es ist zugleich von entscheidender Bedeutung für dessen zukünftige demokratische und wirtschaftliche Innovationskraft. Durch das Infragestellen des Prinzips der Netzneutralität gefährdet die Bundesregierung die innovations- und demokratiefördernde Wirkung des Internets nachhaltig. Da sie selbst kein Geld in die Hand nehmen will, verdealt sie die Netzneutralität gegen die Zusage der Unternehmen, den ländlichen Raum mit breitbandigem Internet zu versorgen. In einem Gastbeitrag, den Konstantin für medienpolitik.net verfasst habe, fordert er die Bundesregierung auf, ihre jüngsten Überlegungen schleunigst ad acta zu legen und sich sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene entschlossen für die Wahrung der Netzneutralität einzusetzen.
Die Bundesregierung will das Prinzip der Netzneutralität aufgeben und künftig sogenannte „Spezialdienste“ zulassen. Die Netzneutralität ist seit Jahren bedroht. Statt sie endlich gesetzlich abzusichern, hat sich die schwarz-rote Bundesregierung nun offenbar entschlossen, die Netzneutralität zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu opfern. Das ist bitter. Die Netzneutralität war und ist Garant für die Innovationskraft des Netzes. Wir fordern die Bundesregierung auf, von ihren unausgegorenen Plänen umgehend Abstand zu nehmen.
Vor kurzem hatten wir bereits einen kurzen Ausblick auf die Anhörungen des Ausschusses „Digitale Agenda“ bis zum Ende des Jahres gegeben. Insgesamt wird der Ausschuss bis zur Weihnachtspause drei öffentliche Fachgespräche durchführen. Die erste Anhörung zum Thema Open Data hat bereits vor einiger Zeit stattgefunden. Hier findet Ihr das Video der Anhörung vom 5. November. Die zweite Anhörung zum Thema E-Health hat am 12. November stattgefunden. Hier findet Ihr das Video der Anhörung. An dieser Stelle geben wir einen Ausblick auf die kommende Anhörung.
Im Bundestag war die Störerhaftung in den letzten Jahren wieder und wieder Gegenstand intensiver Diskussionen, sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen. Eigentlich besteht zwischen den Fraktionen seit langem Einigkeit, die bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben. Dennoch schafft es die Bundesregierung seit Jahren nicht, sich hierzu durchzuringen. Netz- aber vor allem auch wirtschaftspolitisch ein wahres Trauerspiel. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke haben wir daher gerade erneut einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Während der jüngsten Debatte wurde die Zerrissenheit der Koalition sehr deutlich. An dieser Stelle dokumentieren wir die Rede, die Konstantin zur Einbringung unserer Gesetzesentwurfs im Plenum des Bundestages gehalten hat.
An diesem Mittwoch wird sich der Ausschuss "Digitale Agenda" intensiv mit dem Thema Open Data beschäftigen. Bereits einen Tag zuvor wird der Ausschuss zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um mit dem frisch gewählten EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger, ein einstündiges Gespräch zu führen. Ob die Sitzung öffentlich stattfinden kann, steht derzeit noch in den Sternen.
Insgesamt wird der Ausschuss "Digitale Agenda" bis zur Weihnachtspause drei öffentliche Fachgespräche durchführen. An diesem Mittwoch wird zunächst ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Open Data“ stattfinden. In der darauffolgenden Woche wird der Ausschuss ein Fachgespräch zum Thema „E-Health“ durchführen. Am 3. Dezember 2014 wird dann auf Wunsch der Oppositionsfraktionen ein Fachgespräch zum „Stand der Urheberrechtsreform auf deutscher und internationaler Ebene und weiteres Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ stattfinden.
Anlässlich der heutigen Ankündigung von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger, innerhalb eines Jahres Vorschläge für eine EU-weite Reform des Urheberrechts vorzulegen, haben Konstantin und Renate Künast als Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages die Blockadehaltung der Bundesregierung kritisiert, die eine Reform auf bundesdeutscher Ebene auch weiterhin nicht angehen will.
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