Heute debattierte der Innenausschuss des Bundestages unter anderem auch über die Übermittlung von Finanztransaktion an US-Sicherheitsbehörden im Rahmen des SWIFT-Abkommens. Der jetzt bekannt gewordene öffentliche Teil des zweiten Berichts der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol zum SWIFT-Abkommen zeigt: Die US-Sicherheitsbehörden verfügen weiterhin über einen offenkundig unkontrollierten Zugriff auf internationale Finanztransaktionsdaten der Bundesbürger.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in der Rubrik “Aus den Ländern” über verschiedene Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den einzelnen Bundesländern. Für die Fraktion der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg lädt Alexander Salomon, Sprecher für Datenschutz der grünen Fraktion, nun alle Interessierten zu einer weiteren Diskussion zur Europäischen Datenschutzreform.
Der Vorschlag eines Entwurfs einer neuen Datenschutz-Grundverordnung wird derzeit sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene intensiv diskutiert. Obwohl wir Minister Friedrich seit langem, auffordern, sich endlich in die seit langem laufenden Debatten einzubringen, um so für einen effektiven Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu sicherstellen zu können, verschläft die Bundesregierung diese so wichtige Diskussion leider komplett. Diers wurde einmal mehr im Zuge eines interparlamentarische Hearings des LIBE-Ausschusses in Brüssel deutlich. Während der Anhörung erörtert Konstantin die Position der Grünen Bundestagsfraktion hinsichtlich des Reformvorhabens.
Die Diskussion um die Wahrung der Netzneutralität und darüber, ob es einer gesetzlichen Festschreibung dieses grundlegenden Prinzips des Internets wie wir es heute kennen, bedarf, wird seit langem, sowohl auf bundesdeutscher wie auf europäischer Ebene intensiv geführt. So hatte die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Kroes vor einem guten Jahr eine Untersuchung in Auftrag gegeben und begleitend einen Konsultationsprozess gestartet, um den Bedarf an weiteren – auch gesetzgeberischer – Handlungen auszuloten. Erste Ergebnisse der Studie, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen, liegen nun vor - und sollen im Rahmen eines öffentlichen Expertenegsprächs am 5. November im Bundestag erörtert werden.