Wir haben auf gruen-digital immer wieder über ELENA und unsere Aktivitäten dazu berichtet. Heute legt das Kabinett der schwarz-gelben Bundesregierung das Aufhebungsgesetz des in der ersten Woche der parlamentarischen Sommerpause klammheimlich beerdigten ELENA-Verfahrens vor.
Still und heimlich versucht die Bundesregierung sich aus der Affäre zu ziehen. Nach einer monatelangen Hinhaltetaktik soll ELENA, der Elektronische Entgelt-Nachweis, nun in der Sommerpause - endlich - beerdigt werden.
ELENA, das war direkt nach dem Start des Verfahrens klar, ist vollkommen aus dem Ruder gelaufen, sowohl was die zu übermittelnden Daten, als auch was die Kosten des Verfahrens angeht. Beides haben wir bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes beklagt. Die Bundesregierung hat sämtliche unserer Bedenken in den Wind geschlagen und im Zuge eines durchsichtigen Täuschungsmanövers die verfassungsrechtlichen Bedenken noch verstärkt. Da sie seit Monaten untätig ist, haben wir nun einen zweiten Antrag gestellt. In ihm fordern wir die Bundesregierung auf, die bei ELENA nach wie vor bestehende Meldepflicht aufzuheben und die Beschäftigtendaten umgehend zu löschen.
Heute hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einer Pressemitteilung die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich das ELENA-Gesetz zurückzunehmen und alle bisher bei der Zentralen Speicherstelle (ZSS) gespeicherten Daten zu löschen. Hierzu haben wir die Bundesregierung immer wieder aufgefordert - und setzen nun nach.
Wir Grünen haben immer darauf verwiesen, dass wir es grundsätzlich richtig finden, von Papier auf elektronische Übermittlungsverfahren umzustellen. Dennoch war frühzeitig klar: ELENA war von vornherein vollkommen aus dem Ruder gelaufen - sowohl was die zu übermittelnden Daten, als auch was die Kosten des Verfahrens angeht. Beides haben wir bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes beklagt.
Heute debattiert der Bundestag in 2./3. Lesung über den Antrag der Grünen „Aussetzung und grundlegende Überarbeitung von ELENA“, den wir […]
Wir Grünen finden es nach wie vor grundsätzlich richtig, von Papier auf elektronische Übermittlungsverfahren umzustellen. Dennoch ist ELENA in seiner jetzigen Ausgestaltung vollkommen aus dem Ruder gelaufen, sowohl was die zu übermittelnden Daten, als auch was die Kosten des Verfahrens angeht. Beides haben wir bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes beklagt. Nach massiven öffentlichen Protesten hatte Ministerin von der Leyen nach Einführung des Verfahrens am 1. Januar 2010 lediglich rein kosmetische Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Die massiven datenschutz- und verfassungsrechtlichen Bedenken wurden so nicht ausgeräumt.
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