Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute einmal mehr deutlich gemacht, dass die Sammlung, Speicherung und automatisierte Auswertung von persönlichen Informationen […]
Heute hat das Bundesverfassungsgerichts zur „Antiterrordatei“ entschieden. Bereits 2013 hatten die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts einzelne Vorschriften und Befugnisse […]
Kürzlich hat die Bundesnetzagentur darüber entschieden, ob der „StreamOn“-Tarif der Telekom einen Verstoß gegen die Netzneutralität darstellt. Die Entscheidung, das muss man leider so deutlich sagen, sichert die Netzneutralität nicht, im Gegenteil: Leider muss davon ausgegangen werden, dass weitere Anbieter nachziehen werden und "Zero-Rating"-Modelle weiter hoffähig werden.
Als Opposition setzen wir uns seit langem dafür ein, Edward Snowden, der zweifrellos ein Schlüsselzeuge im internationalen Geheimdienstskandal ist, vor dem Untersuchungsauschuss in Deutschalnd vernehmen zu können. Dafür streiten wir im Parlament und dafür haben wir vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof gestritten, der uns schließlich Recht gegeben hat. Wir freuen uns über die klar rechtsstaatliche Haltung der Ermittlungsrichterin des BGH. Das Urteil hat nicht nur die Parlamentsrechte gestärkt, es ist auch eine Blamage für die Große Koalition, die versucht hat, mit fadenscheinigen Argumenten eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren, um der Bundesregierung eine eventuell unliebsame Zeugenvernehmung zu ersparen. Darauf, wie sich CDU/CSU, aber vor allem auch die SPD nun am Donnerstag verhält, sind wir sehr gespannt.
Heute hat das Bundeskabinett also endgültig beschlossen, Arne Schönbohm zum Präsidenten des BSI zu machen - gegen jede Kritik und vorsätzlich. Das Agieren des Innenministeriums im Bereich der IT-Sicherheit ist seit langem äußerst problematisch. Das Ministerium ist mit den Herausforderungen des digitalen Wandels und einem effektivem Grundrechtsschutz nicht nur überfordert, es ist mittlerweile auch Ursache für die zunehmende Verunsicherung im Bereich der IT-Sicherheit. Im Kanzleramt sollte man dringend darüber nachdenken, dem Ministerium die Verantwortung für die IT-Sicherheit in Deutschland zu entziehen. Wenn es eines weiteren Belegs für die Notwendigkeit eines vom Ministerium unabhängigen BSI, gebraucht hätte, dann hat die Bundesregierung ihn heute geliefert.
Vor wenigen Tagen hatten sich bereits die Mitglieder des federführenden Handelsausschusses (INTA) des Europäischen Parlaments gegen ACTA ausgesprochen. Heute ist das Plenum des Parlaments dem Votum des federführenden Ausschusses gefolgt und hat das ACTA-Abkommen endgültig abgelehnt. Als Grüne, die sich seit langem gegen ACTA aussprechen, haben wir uns sehr über den heutigen Beschluss gefreut. Gleichzeitig hat Konstantin den Beschluss zum Anlass genommen, die Bundesregierung noch einmal dazu aufzufordern, ihre bisherige Strategie des Taktierens in Sachen ACTA ein für allemal zu beenden, den Willen der Bevölkerung endlich ernst zu nehmen und sich mit Nachdruck gegen eine Neuauflage von ACTA und für eine dringend benötigte Reform des Urheberrechts auf europäischer Ebene einzusetzen. Denn: Nur so kann es gelingen, die Akzeptanz des Urheberrechts wieder herzustellen.
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