Nachdem der Europäische Gerichtshof Anfang April entschieden hat, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, sprach sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel für einen deutschen Alleingang und eine rasche Wiedereinführung der umstrittenen Datenspeicherung aus. Bundesjustizminister Heiko Maas kündigte hingegen an, dass es ohne eine entsprechende europäische Richtlinie keine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geben werde. In einem kurzen “Netzpolitischer Einspruch” habe ich die Große Koalition aufgefordert, die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu begraben.
Am gestrigen 2. Mai 2014 fand ein öffentliches Fachgespräch des Ausschuss "Digitale Agenda" statt. Diesmal ging es erneut um das Thema „Netzneutralität“, mit dem sich das Parlament seit Jahren äußerst intensiv beschäftigt. Die Bundesregierung weigert sich weiterhin, endlich eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die die Netzneutralität effektiv gesetzlich sichert. Über die Tagesordnung der Sitzung, den zwischen allen Fraktionen im Vorfeld der gestrigen Sitzung abgestimmten Fragenkatalog, die zur Anhörung geladenen Sachverständigen und die hierzu eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen hatten wir mehrfach ausführlich berichtet. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video des gestrigen Fachgesprächs.
Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich seit mehreren Jahren sehr intensiv mit der Netzneutralität. Das Thema war immer wieder Gegenstand von intensiven parlamentarischen Beratungen. Am Montag, dem 2. Juni 2014, findet im Rahmen der nächsten Sitzung des Ausschusses „Digitale Agenda“ ein öffentliches Fachgespräch statt. Hier findet Ihr alles Wissenswerte zum Fachgespräch, zu dem Ihr Euch nach wie vor anmelden könnt. An dieser Stelle dokumentieren wir den Fragenkatalog, der von allen Fraktionen gemeinsam erarbeitet wurde und im Vorfeld der Anhörung an die geladenen Expertinnen und Experten zur Beantwortung übersandt wurde. Hier findet Ihr einen aktuellen Beitrag von mir zur Frage des weiteren Vorgehens der schwarz-roten Bundesregierung in Sachen Netzneutralität.
Angesichts einer weiter anhaltenden Diskussion um die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und derzeit sowohl von führenden Vertretern der Großen Koalition in Berlin als auch von verschiedenen Landesinnenministern der SPD seit Jahren wiederholt vorgebrachter Argumentationsmuster, haben Konstantin und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der Grünen Bundestagsfraktion, die völlig unklare Haltung der Bundesregierung in dieser zentralen Bürgerrechtsfrage kritisiert und die Bundesregierung nicht nur aufgefordert, hier für Klarheit zu sorgen, sondern auch sich gegenüber der Europäischen Kommission gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie auf europäischer Ebene auszusprechen.
Heute haben Konstantin und Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, die anhaltende Realitätsverweigung von Vertreterinnen und Vertreter der CDU sowie verschiedener SPD-Innenminister in Sachen Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Vor nicht einmal einer Woche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem bahnbrechenden Urteil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für nicht vereinbar mit dem Europarecht erklärt. Die gerade erst erzielte Einigung zwischen Justizminister Maas und Unionsfraktionschef Kauder, in dieser Legislaturperiode kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung anzugehen, war die einzig logische Konsequenz des Urteils. Diese Einigung soll durch die Forderungen von Wolfgang Bosbach und verschiedenen SPD-Landesinnenministern nun scheinbar torpediert werden.