Wir fordern die Bundesregierung sowie die Europäische Kommission seit nunmehr einem dreiviertel Jahr immer wieder unmissverständlich auf, nicht nur mit dem Finger auf die USA zu zeigen, sondern gleichzeitig auch die Rolle europäischer und deutscher Dienste zu beleuchten und als eine Maßnahme ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich Großbritannien einzuleiten. An dieser Stelle dokumentieren wir noch ein Interview zu unserer Initiative. Darüber hinaus veröffentlichen wir das Schreiben unserer Fraktionsvorsitzenden an EU-Kommissionspräsidenten Barroso und machen unsere rechtlichen Einschätzungen zugänglich.
Webseiten, die wie ehemals kino.to, nachweislich überwiegend illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten, dürfen laut einem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zukünftig nach richterlicher Anordnung gesperrt werden. Internet-Provider können demnach unter bestimmten Bedingungen verpflichtet werden, vergleichbare illegale Webseiten zu sperren. Das Urteil hat heute für teils höchst unterschiedliche Interpretationen gesorgt. Während die einen das Urteil und die in ihm eingezogenen Hürden begrüßen, warnen andere mit Blick auf das Urteil vor einer drohenden flächendeckenden Einführung von Netzsperren. In seinem Beitrag zeichnet Konstantin noch einmal die seit langem geführte Diskussion um die Sinnhaftigkeit, die Effektivität und mögliche kontraproduktive Wirkungen von Netzsperren nach und ordnet das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor diesem Hintergrund ein.
Gestern erklärte die federführend zuständige EU-Kommissarin Reding, sie sehe aufgrund der bisherigen Positionierungen verschiedener Mitgliedsstaaten keine Chance mehr für die Verabschiedung der EU-Datenschutzreform in dieser Legislaturperiode des Europäischen Parlaments. Die Bundesregierung und Angela Merkel tragen einen erheblichen Teil der Verantwortung für das jetzige Scheitern der EU-Datenschutzreform. Sie hat dieses wichtigste Reformvorhaben des Europäischen Parlaments in dieser Legislatur gezielt hintertrieben.
Seit gestern ist klar, dass der Innen- und Justizausschuss (LIBE-Ausschuss) des Europäischen Parlaments den NSA-Whistleblower Edward Snowden befragen wird. Snowden hat sich bereit erklärt, auf Fragen der Abgeordneten zu antworten und soll nun in einer der kommenden Sitzungen der Sonderuntersuchung zur Massenüberwachung angehört werden. Nur die britischen Konservativen (ECR-Fraktion) sind dagegen, was keine Überraschung ist. Die offizielle Entscheidung, auch über die genaue Auswahl der Fragen, wird beim nächsten Treffen des Berichterstatters Claude Moraes (Labour/UK) mit den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen am 12. Dezember getroffen. Eine Live-Schaltung zu Edward Snowden, die zuerst erwogen wurde, ist leider aus Sicherheitsgründen nicht möglich, weil dies unter Umständen der NSA seinen Standort in Moskau verraten würde. Daher wird er per Videoaufzeichnung auf schriftliche Fragen antworten. Bis heute um 10:00 mussten zu einem Entwurf für die Fragen an Snowden aus dem LIBE-Sekretariat Feedback und ergänzende Fragen von den Schattenberichterstattern eingereicht werden.
Die zuständigen Abgeordneten im Innen- und Justizausschuss wollen den NSA-Whistleblower Edward Snowden per Videoaufzeichnung in einer der kommenden Sitzungen der Untersuchung zur Massenüberwachung anhören. Edward Snowden wird darin auf Fragen der Mitglieder des Innen- und Justizausschusses antworten. Die Sitzung könnte frühestens am 18. Dezember vormittags stattfinden.
Die Datenschutzgrundverordnung der EU ist einer der Punkte, über die der Rat der Innen- und Justizminister auf seiner Sitzung heute und morgen (5./6. Dezember) diskutiert. Als Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Datenschutzgrundverordnung hat Jan den Rat heute noch einmal aufgefordert, in Sachen Datenschutzgrundverordnung nicht länger auder Bremse zu stehen.