Am gestrigen Donnerstagabend stand unter anderem die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten zweiten Gesetzes zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes (BT-Drucksache 18/2141) auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede.
Am 10. Nov. 2014 veranstaltet die grüne Bundestagsfraktion von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin ein Fachgespräch mit dem Titel „Crowdfunding und alternative Finanzierungsformen - Kleinanlegerschutz sicherstellen und Flexibilität für gesellschaftliches Engagement erhalten“. Auf Initiative von Nicole Maisch, verbraucherschutzpolitische Sprecherin, und Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher, widmen und lädt alle Interessierten herzlich zur Diskussion ein.
Ende Juni hat Bundesjustizminister Heiko Maas am 24. Juni 2014 gegenüber Zeitungsverlegern eine Verschärfung des hochumstrittenen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Aussicht gestellt. Im Wahlkampf klang das noch anders. Damals wollte SPD-Spitzenkandidat Peer Steinbrück das Gesetz noch „weg haben“. Im Koalitionsvertrag steht nichts mehr von dieser Position; dort ist von einer Evaluation die Rede. Wir GRÜNE haben – auch deshalb - vergangene Woche eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wir möchten aber nicht nur von den Plänen zur Evaluation, Überarbeitung oder Verschärfung des Gesetzes wissen, sondern haben vor allem auch nach den Folgen des bestehenden Gesetzes gefragt. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes vor etwa einem Jahr war offensichtlich, dass dieses Gesetz Rechtsunsicherheit und Klagen mit sich bringen wird. Diese sind inzwischen auch eingetroffen.
Am gestrigen 2. Mai 2014 fand ein öffentliches Fachgespräch des Ausschuss "Digitale Agenda" statt. Diesmal ging es erneut um das Thema „Netzneutralität“, mit dem sich das Parlament seit Jahren äußerst intensiv beschäftigt. Die Bundesregierung weigert sich weiterhin, endlich eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die die Netzneutralität effektiv gesetzlich sichert. Über die Tagesordnung der Sitzung, den zwischen allen Fraktionen im Vorfeld der gestrigen Sitzung abgestimmten Fragenkatalog, die zur Anhörung geladenen Sachverständigen und die hierzu eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen hatten wir mehrfach ausführlich berichtet. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video des gestrigen Fachgesprächs.
Die letzte Bundesregierung wollte die Netzneutralität nicht gesetzlich absichern. Diese Verweigerungshaltung haben alle Oppositionsfraktionen, also auch die SPD, in den letzten Jahren scharf kritisiert. Von einer tatsächlichen, vor kurzem als Oppositionsfraktion von ihr noch geforderten gesetzlichen Regelung will die Regierungsfraktion SPD nun scheinbar nichts mehr wissen. Die SPD scheint mit dieser Neu-Positionierung in Sachen Netzneutralität gleich zu Beginn der Legislatur bei einem netzpolitischen Schlüsselhema umgekippt zu sein. Es bleibt zu hoffen, dass dies die progressiven Kräfte in der SPD schnellstmöglich erkennen und intervenieren. Die SPD, die ja seit kurzem ganz offiziell Netzpartei sein will, muss sich schleunigst darauf besinnen, dass eine Vogelstrauß-Politik, wie sie die letzte schwarz-gelbe Bundesregierung in Sachen Netzneutralität verfolgt hat, wirklich niemandem hilft.
Als Grüne sagen wir seit langem klar: Die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Übertragung von Datenpaketen war nicht nur essenziell für die bisherige Entwicklung des offenen Internets, sie ist zugleich auch von entscheidender Bedeutung für dessen zukünftige demokratische und wirtschaftliche Entwicklung. Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Netzneutralität, die eben schon Jan kommentiert hat, ausdrücklich. Einmal mehr hat das Parlament der Kommission die rote Karte für eine Politik gezeigt, die die Interessen einiger großer Unternehmen vor die der Bürgerinnen und Bürger Europas stellt. Nun muss die Bundesregierung nachziehen.
Die große Koalition streitet sie schon heute über die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Obwohl man sich im Koalitionsvertrag gemeinsam darauf verständigte, die Vorratsdatenspeicherung umgehend wieder einzuführen, hatte Bundesjustizminister Maas zwischenzeitlich angekündigt, die Einführung bis zu einem endgültigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Eis zu legen. Diese Entscheidung ist nur folgerichtig, nachdem im Dezember der EU-Generalanwalt zur Überzeugung gelangte, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen geltende Grundrechte verstößt.. Umso bedauerlicher ist, dass Heiko Maas wenige Tage später ankündigte, nun doch, unabhängig vom Urteil des EuGH eine rasche Wiedereinführung zu verfolgen. Es ändert sich demnach auch im Zuge des derzeitigen Überwachungs- und Geheimdienstskandals nichts am grundsätzlichen Festhalten der GroKo an der Vorratsdatenspeicherung. Als Grüne haben wir heute erneut einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung auffordern, endlich von ihrem Vorhaben abzusehen und sich auf deutscher und europäischer Ebene gegen die Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.
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