In den nächsten Tagen werden wir einige parlamentarische Initiativen von uns einstellen, über die wir in den vergangenen, durchaus hektischen […]
Heute wurde den Fraktionen im Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übersandt. Hierbei handelt es sich bereits um den zweiten Entwurf. Den ersten Entwurf hatte das Bundesinnenministerium nach massiver Kritik zurückgezogen. Auch der neue Entwurf des Bundesinnenministers ist eine herbe Enttäuschung. Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel, mühsam erkämpfte Schutzstandards beim Datenschutz zu verwässern, unbeirrt fest. Diese Vorschläge helfen niemandem: Weder den Unternehmen, noch den Bürgerinnen und Bürgern. Für den Grundrechtsschutz im Digitalen sind sie verheerend. Das eigentliche Ziel der EU-Datenschutzreform, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer immer durchdigitalisierten Gesellschaft zu stärken, wird von der Bundesregierung gezielt sabotiert.
Heute hat die Opposition geschlossen die öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ unter Protest verlassen, nachdem deutlich geworden war, dass die Koalitionsfraktion das parlamentarische Verfahren missbraucht, um eine sachbezogen als auch kritische Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf zu verunmöglichen. Insgesamt haben wir kein Verständnis für das Vorgehen der Großen Koalition – dies insbesondere nicht angesichts der verfassungsrechtlich heiklen Fragen, die es zu klären gilt. CDU/CSU und SPD riskieren auf diesem Weg eine weitere Niederlage vor höchsten Gerichten. Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln in dieser Kernfrage der Rechtsstaatlichkeit streiten und notfalls die Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht beklagen.
Vor zwei Tagen hatten wir noch gewarnt, dass es ein einfaches "Weiter so" nicht geben dürfe. Angesichts der gestern bekannt gegebenen Einigung zwischen der EU-Kommission und den USA über ein „Safe Harbor“-Nachfolgeabkommen hat Konstantin schwere Bedenken, dass die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eingehalten werden. Die präsentierte Verhandlungslösung ist eine reine Mogelpackung. Das Ziel, den Grundrechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger effektiv zu erhöhen, wird phänomenal verfehlt. Auch die Rechtssicherheit für Unternehmen rückt in weite Ferne. Die Vorgaben des EuGH werden absehbar nicht erfüllt. Wir brauchen tatsächliche, materielle gesetzliche Änderungen, keine bloße Ankündigungsrhetorik. Wir fordern die Bundesregierung noch einmal auf, ihrer Verantwortung für den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Bürgerinnen und Bürger endlich gerecht zu werden.
Nach Bekanntwerden der designierten Nachfolge von BSI-Präsident Hange kurz vor Weihnachten haben wir gemeinsam mit vielen anderen scharfe Kritik an der Personalie geübt. Die Benennung von Arne Schönbohm als bisherigem Präsidenten des „Cyber-Sicherheitsrates Deutschland e.V.“ wirft zahlreiche Fragen auf. Immer wieder haben wir nachgehakt. Das bisherige Vorgehen ist für die Bundesregierung schon heute hochnotpeinlich. Es zeigt insgesamt, dass man noch immer nicht die Dimension der Entscheidung und die Relevanz für die IT-Sicherheit in Deutschland erkannt hat. Bis heute hat keine Entscheidung über die Besetzung stattgefunden. Wir bleiben am Ball.
Angesichts des alles andere als beendeten #Landesverrat-Skandal, teils offen widersprüchlicher Aussagen und zahlreicher, nach wie vor unbeantworteter Fragen hat Konstantin die Rolle von Justizministerium, Innenministerium und Bundeskanzleramt kritisch hinterfragt. Heute haben wir eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, um die parlamentarische Aufklärung weiter voranzutreiben.
Nicht erst seit dem durch Edward Snowden bekannt gewordenen Überwachungs- und Abhörskandal westlicher Geheimdienste ist klar, dass digitale Infrastrukturen weitreichend kompromittiert sind. Beinahe täglich erfahren wir von gravierenden Sicherheitslücken in Software und von zahlreichen Hackerangriffen. Die Hütte brennt, Konsequenzen sind lange überfällig! Die Bundesregierung hat nun ein IT-Sicherheitsgesetz vorgelegt, dass nahezu von allen Seiten völlig zurecht als verfassungsrechtlich bedenklich, unausgegorenen, widersprüchlichen und teils kontraproduktiv kritisiert wird.
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