Das Thema „Big Data“ ist derzeit in aller Munde. Auch die Heinrich-Böll-Stiftung setzt sich im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe Kultur & Netz mit diesem Thema auseinander und lädt in Kooperation mit der Forschungsstelle Internet und Menschenrechte an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder ) am Freitag, dem 12. September 2014, zwischen 10:00 und 12:00 Uhr zu einem interessanten Vortrag mit dem Titel "From big data to banality of evil - An epistemological and ethical analysis of algorithms”. Die Veranstaltung findet auf Englisch in den Räumen der Heinrich-Böll-Stiftung in der Schumannstraße 8 in Berlin statt. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Anlässlich der neuesten Enthüllungen, der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) habe auch Telefongespräche amerikanischer Politiker abgehört und zudem den Nato-Partner Türkei ausgespäht, hat Konstantin gestern die Kanzlerin aufgefordert, sich umgehend zu erklären. Die neuesten Enthüllungen bestätigen unsere Vermutung, dass auch deutsche Dienste in dem grundrechtswidrigen Spiel des gegenseitigen Ausspionierens eine aktive Rolle einnehmen. Wer die USA, wie Abgeordnete der Union, als “digitale Besatzungsmacht” betitelt, aber nichts für die Einschränkung der eigenen Dienste tut, macht sich transatlantisch völlig unglaubwürdig und richtet massiven Schaden an.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in der Rubrik “Aus den Ländern” über verschiedene Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen-, Rechts- und Netzpolitik in den einzelnen Bundesländern. An dieser Stelle hat die innenpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion in Bayern, Katharina Schulze (twitter), einen kurzen Gasteitrag verfasst, in dem Katharina über Fragen berichtet, die sie anlässlich der gestrigen Berichterstattung über die Ausspähung des TOR-Netzwerks durch die US-amerikanische NSA an die bayerische Landesregierung gerichtet hat.
Angesichts einer weiter anhaltenden Diskussion um die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und derzeit sowohl von führenden Vertretern der Großen Koalition in Berlin als auch von verschiedenen Landesinnenministern der SPD seit Jahren wiederholt vorgebrachter Argumentationsmuster, haben Konstantin und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der Grünen Bundestagsfraktion, die völlig unklare Haltung der Bundesregierung in dieser zentralen Bürgerrechtsfrage kritisiert und die Bundesregierung nicht nur aufgefordert, hier für Klarheit zu sorgen, sondern auch sich gegenüber der Europäischen Kommission gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie auf europäischer Ebene auszusprechen.
Heute haben Konstantin und Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, die anhaltende Realitätsverweigung von Vertreterinnen und Vertreter der CDU sowie verschiedener SPD-Innenminister in Sachen Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Vor nicht einmal einer Woche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem bahnbrechenden Urteil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für nicht vereinbar mit dem Europarecht erklärt. Die gerade erst erzielte Einigung zwischen Justizminister Maas und Unionsfraktionschef Kauder, in dieser Legislaturperiode kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung anzugehen, war die einzig logische Konsequenz des Urteils. Diese Einigung soll durch die Forderungen von Wolfgang Bosbach und verschiedenen SPD-Landesinnenministern nun scheinbar torpediert werden.
Wir begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich. Es ist eine herbe Niederlage für die Befürworter von anlasslosen Massendatenspeicherungen. Das Urteil ist somit auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung. Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Die Bundesregierung muss sich nun in Brüssel durchsetzen, dass die Vorratsdatenspeicherung dahin kommt, wohin sie gehört: in die Schublade der Geschichte. Sie muss endlich verstehen, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ein untaugliches und unverhältnismäßiges Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik ist, das zwar Diktatoren und autoritären Regimen gefallen mag, in Rechtsstaaten aber nichts zu suchen hat. Das heutige Urteil muss insgesamt einen Wendepunkt in der Debatte um die Innere Sicherheit darstellen.
Nachdem die grüne Bundestagsfraktion erst vor Kurzem mit Hinweis auf das weiterhin unklare Vorgehen der Bundesregierung in Sachen anlassloser Vorratsdatenspeicherung und das anstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erneut einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht hat, hat der Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen gerade – einstimmig – ebenfalls einen Beschluss gegen die Vorratsdatenspeicherung gefasst. Anbei dokumentieren wir den Parteiratsbeschluss „Vorratsdatenspeicherung europaweit beenden“ im Wortlaut.
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