Ein Innenminister, der seine Untätigkeit bezüglich zeitgemäßer Datenschutzregelungen in Deutschland bisher mit dem Hinweis auf die „Globalität des Internets“ gerechtfertigt hat, möchte nun weltweit die Möglichkeit der Anonymität im Internet aufheben. Diese Politik dient weder einer zeitgemäßen und bürgerrechtsorientierten Auseinandersetzung mit dem Internet noch der Sicherheit in unserem Land.
An diesem Donnerstag debattiert der hessische Landtag über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Hierzu liegen insgesamt drei Anträge von Grünen, Linke und SPD vor. Auch vor dem Hintergrund, dass das Land Hessen im Jahr 2011 den Vorsitz der Innenministerkonferenz (IMK) innehat, ist die Positionierung des Landesparlaments von großer Bedeutung.
Angebliche Anschlagsdrohungen, neue Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung, Ideen zur Umgestaltung der Sicherheitsbehörden: Was ist von der aufgeheizten Anti-Terror-Diskussion zu halten?
Aufgrund der aktuellen Terrorwarnungen sind wieder reflexhaft Rufe nach der Vorratsdatenspeicherung zu vernehmen. Doch auch ohne Terrorwarnungen würde aktuell über die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, deren Evaluierung und mögliche Alternativen zur Strafverfolgung im Internet diskutiert. Auf der Suche nach bürgerrechtsfreundlichen Alternativen wird dabei vor allem ein „Quick Freeze“-Verfahren diskutiert. Da die Begrifflichkeiten derzeit oftmals unklar erscheinen, versuchen wir hier die Begriffe Quick Freeze, Quick Freeze XL und Vorratsdatenspeicherung Light zu entwirren.
Vor dem Hintergrund, dass sie oftmals schwerwiegende Eingriffe durch staatliche Sicherheitsbehörden in empfindliche Bereiche der persönlichen Lebensgestaltung beinhalten, müssen sich Sicherheitsgesetze besonders strikt an verfassungsrechtlichen Vorgaben halten. Gerade im Bereich der Sicherheitspolitik sind besondere Sorgfalt und Zurückhaltung - sowohl seitens der Gesetzgebung, als auch bei der Gesetzesanwendung - von elementarer Bedeutung.
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