An diesem Donnerstag debattiert der hessische Landtag über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Hierzu liegen insgesamt drei Anträge von Grünen, Linke und SPD vor.

Auch vor dem Hintergrund, dass das Land Hessen im Jahr 2011 den Vorsitz der Innenministerkonferenz (IMK) innehat, ist die Positionierung des Landesparlaments  von großer Bedeutung. Der Vorsitz der Innenministerkonferenz wechselt turnusmäßig einmal jährlich.

In dem Antrag der Grünen wird die Landesregierung aufgefordert, ihren Vorsitz bei der Innenministerkonferenz zu nutzen, um sich gegen die erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einzusetzen. Darüber hinaus soll sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung Vorhaben zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene entschieden ablehnt und sich mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes für die vollständige Aufhebung der Richtlinie 2006/24/EG (betreffend Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsbereich) einsetzt.

In dem Antrag der Linken wird zunächst festgestellt, dass jede Gesetzgebung zwingend die grundgesetzlich geschützten Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren hat, was selbstverständlich auch für eine Gesetzgebung, die vorgeblich auf die Bekämpfung der Kriminalität oder des Terrorismus zielt, zu gelten habe. Anschließend wir die Landesregierung aufgefordert, die de facto anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger entschieden abzulehnen und sich auf Bundesebene gegen alle Versuche einzusetzen, eine Vorratsdatenspeicherung erneut auf den Weg zu bringen. Stattdessen sollten sich Bundes- und Europaebene für die Stärkung der Position derjenigen EU-Staaten einsetzen, welche die Ratifizierung der Richtlinie mit Hinweis auf die Unvereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit Europäischen Grundrechten, der Menschenrechtskonvention bzw. nationalem Verfassungsrecht zurückweisen.

Die SPD will durch ihren Antrag zunächst den Landtag feststellen lassen, dass die Speicherung von Telefon und Internetverbindungsdaten einen wichtigen Baustein zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus darstellt und  dass auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 die Erhebung und Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten sowie „deren qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste“ nicht in jedem Fall verfassungswidrig ist. Gleichzeitig wird in dem vorliegenden Antrag der SPD die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass „das sogenannte Quick-Freezing-Verfahren, bei dem an die Stelle der anlasslos-generellen Speicherung der Telekommunikationsdaten eine Speicherung nur im Einzelfall und erst zu dem Zeitpunkt angeordnet wird, zu dem dazu etwa wegen eines bestimmten Tatverdachts konkreter Anlass besteht“ nicht die gleichen Aufklärungsmöglichkeiten biete wie eine Vorratsdatenspeicherung, geteilt. Dementsprechend wird in dem Antrag der SPD die Landesregierung aufgefordert, über den Bundesrat sowie in der Innenminister- und Justizministerkonferenz dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesregierung zur Gewährleistung der inneren Sicherheit eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung erarbeitet, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung beachtet.

Leider bietet der hessische Landtag bisher keinen Livestream an.

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