Wir Grünen engagieren uns seit langem gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Mit der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung wollen EU-Innenkommissarin Malmström und Bundesinnenminister Friedrich Telekommunikationsanbieter zur Archivierung persönlicher Daten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat verpflichten. Ein Video der Kampagne "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" von AK Vorrat, CCC und FoBuD e.V. erklärt, warum das höchst problematisch ist. Das Video ist unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 veröffentlicht und kann gerne weiterverbreitet werden.
Heute debattierte der Innenausschuss des Deutschen Bundestages erneut über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und die zugrundeliegende Richtlinie. Zu Gast war unter anderem auch ein Vertreter der EU-Direktion Innere Sicherheit, der noch einmal die Erwartung der Europäischen Kommission, die bestehende Richtlinie umzusetzen, formulierte. Gleichzeitig machte der Kommissions-Vertreter noch einmal explizit darauf aufmerksam, dass die Kommission durchaus auch eine Verschärfung der Richtlinie in Betracht zieht - angesichts der Urteile mehrerer europäischer Verfassungsgerichte ein Szenario, das bislang innerhalb der deutschen Diskussion kaum beachtet wurde.
Am 17. April findet ab 18 Uhr im rheinland-pfälzischem Abgeordnetenhaus in Mainz (Kaiser-Friedrich-Str. 3, Raum 101) ein Fachgespräch der grünen Landtagsfraktion zur geplanten Datenschutzreform der EU statt. Im Rahmen des Fachgesprächs sollen Chancen, Risiken und Lücken des europäischen Datenschutzes erörtert werden. Bei dem Fachgespräch tauschen die Teilnehmenden in offener Atmosphäre ihre Ideen aus – dies ist eine herzliche Einladung an alle Interessierten, an dem Gespräch teilzunehmen.
Am Freitag, den 30. März debattiert der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigt eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefärdet das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar.
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gibt es - nicht nur innerhalb der schwarz-gelben Koalition - eine intensive Diskussion um dieses Mittel der Strafverfolgung, seinen Nutzen und die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme, die insofern einen rechtsdogmatischen Dammbruch darstellt, als dass die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger verpflichtend anlasslos und verdachtsunabhängig auf Vorrat gespeichert werden. Gerade hat die Europäische Kommission Deutschland eine letzte Frist gesetzt, die bestehende Richtlinie umzusetzen. Der Zeitpunkt dieser Fristsetzung überasscht aus meheren Gründen. Nun wurde bekannt, dass sich Innenminister Friedrich, der innerhalb der Bundesregierung eigentlich nicht die Federführung in Sachen Vorratsdatenspeicherung innehat, ein Schreiben an die Europäische Kommission verfasst hat, in dem er die "Nichtumsetzung" bemängelt. Zu dem Schreiben des Innenministers und möglichen Auswirkungen hat Konstantin eine parlamentarische Frage an die Bundesregierung gerichtet.
In einem Gastkommentar für die Financial Times Deutschland hat Konstantin als netz- und innenpolitischer Sprecher die Position der grünen Bundestagsfraktion bezüglich der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung noch einmal dargelegt: Die grüne Bundestragsfraktion hält eine pauschale Vorratsdatenspeicherung keineswegs für unverzichtbar. Im Gegenteil: Die anlasslose verpflichtende Massenspeicherung von Verkehrsdaten der Telekommunikation aller Bürgerinnen und Bürger stellt eine Abkehr vom zentralen Datenschutzgrundsatz der Zweckbindung dar. Ermittler haben heute mehr technische Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung als je zuvor. Hier dokumentieren wir Konstantins Kommentar.
Eine Revolution in der Krisenkommunikation steht bevor: Der Abschlussbericht zu den Auswirkungen der jüngsten japanischen Tsunami-Katastrophe hat deutlich gemacht, dass sich im Bereich des Katatstrophen- und Bevölkerungsschutzes neben den bisherigen, meist auf eine top-down- Kommunikation setzender Informationskanäle zusätzliche, neue Kanäle der Kommunikation etabliert haben. Die Bedeutung dieser neuen Kommunikationskanäle, die zusehends auch auf eine bottom-up-Kommunikation setzen, steigt weiter. Auf diese Entwicklung müssen die Akteure des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes reagieren.