Seit wenigen Tagen ist es endgültig amtlich: Die schwarz-rote Bundesregierung setzt ihren höchst bürgerrechtsfeindlichen Kurs fort. Sie klärt nicht nur den größten Überwachungs- und Geheimdienstskandal aller Zeiten nicht auf, sie reanimiert auch den Zombie aus der sicherheitspolitischen Mottenkiste - die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Für die Heinrich-Böll-Stiftung hat Konstantin am Tag nach der Verkündung des grundrechtsgefährdenden "Kompromisses" der Minister Maas und de Maiziere einen kurzen Gastbeitrag verfasst, den wir an dieser Stelle dokumentieren.
Am gestrigen 15. April 2015 hat Bundesjustizminister Heiko Maas seine “Leitlinien” zur Entwicklung eines Gesetztes für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dies kommt einer 180 Grad Wende gleich und lässt einmal mehr generelle Zweifel am Stellenwert der Grund- und Bürgerrechte innerhalb der SPD aufkommen. In einem kurzen Beitrag nimmt Malte eine erste Kritik an den Leitlinien vor.
Am vergangenen Freitag jährte sich die Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre zum ersten Mal. Für Spiegel Online hat Konstantin eine Zwischenbilanz der bisherigen Arbeit gezogen und die anhaltende Verweigerungshaltung der Bundesregierung, sich angemessen an der Aufklärung des Parlaments zu beteiligen, kritisiert.
Die Verwendung von Daten des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA durch den britischen Partnerdienst GCHQ war illegal. Das hat ein britisches Geheim-Gericht heute in einem ebenso überraschenden wie hoffentlich richtungsweisenden Urteil entschieden. Das Gericht stellte fest, dass der Zugriff auf Daten aus den Programmen PRISM und UPSTREAM bis Dezember 2014 illegal war. Wir begrüßen die Entscheidung des britischen Gerichts ausdrücklich. Sie stellt einen ersten wichtigen Erfolg für die Bürgerrechte aller Europäerinnen und Europäer dar. Das Gericht hat zumindest für die Vergangenheit bestätigt, dass die Praxis der Zusammenarbeit der Geheimdienste von Großbritannien und den USA, GCHQ und NSA, illegal war und gegen geltendes Menschenrecht verstieß.
Über die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die gemeinsame Organklage der Oppositionsfraktionen abzulehnen, sind wir enttäuscht. Das haben Konstantin und seine Kollegin Martina Renner, Obfrau der Fraktion Die Linke im Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre ("NSA-Ausschuss"), heute zum Ausdruck gebracht. Wir werden weiter darauf drängen, eine Vernehmung des Schlüsselzeugen Edward Snowden in Deutschland zu ermöglichen. Dafür werden wir alle in Betracht kommenden Möglichkeiten genau prüfen - auch einen Antrag an den Bundesgerichtshof.
Zum einjährigen Asyl von Edward Snowden in Russland hat Konstantin heute gemeinsam mit der Vorsitzenden der grünen Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt, die Bundesregierung noch einmal aufgefordert, endlich ihre Verweigerungshaltung aufzugeben und eine Aussage von Edward Snowden vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin zu ermöglichen. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir der Bundesregierung gerade ein letztes Ultimatum gesetzt und ihr eine rechtsstaatliche Brücke gebaut. Sollte sie diese Chance nicht nutzen, müssen wir vor dem Bundesverfassungsgericht für unsere Oppositionsrechte streiten. Hierzu sind wir bereit: Eine ausgearbeitet Klageschrift liegt vor.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Johannes Lichdi einen Gastbeitrag verfasst, in dem er über seine Bemühungen berichtet, die derzeitige Praxis der Funkzellenauswertung zu beenden.
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