Mit Überraschung hat Wolfgang Wieland auf den Seiten des AK Vorrat gelesen, dass er nun für die Vorratsdatenspeicherung sei. Das Gegenteil ist richtig - und das weiß, bei allem Verständnis für seine parteipolitischen Interessen als Chef der Piratenfraktion in Kiel, auch der Verfasser des Artikels Patrick Breyer. Schließlich haben er und Wolfgang Wieland gemeinsam gegen das deutsche Vorratsdatenspeicherungs-Umsetzungsgesetz geklagt.
Vor wenigen Tagen war es soweit: Die EU-Kommission hat Klage gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Sachen Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhoben. Die Kommission sieht die Bundesrepublik auch weiterhin in der Pflicht, die bestehende Richtlinie vollständig umzusetzen. Eine ganz ähnliche Argumentation ist auch immer wieder von der konservativen Seite der derzeitigen Bundesregierung zu vernehmen. Die teilweise ins Hysterische abgleitenden Vorwürfe und Kommentare aus Unionskreisen in Sachen Klage verfolgen nur ein Ziel: Sie sollen von der eigenen Verantwortung in Sachen Vorratsdatenspeicherung ablenken.
Die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD e.V. ruft zur Unterzeichnung einer Verfassungsbeschwerde gegen Zugangserschwerungsgesetz auf. Die Notwendigkeit einer Klage begründet der FoeBuD damit, dass „alle politischen Initiativen, dieses Gesetz aufzuheben, bisher erfolglos“ waren. Der FoeBuD hat die beiden Anwälte Dominik Boecker und Thomas Stadler mit einer Verfassungsbeschwerde beauftragt.
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